Airlines haften für verschütteten heissen Kaffee im Flugzeug

Laut dem Europäischen Gerichtshof gilt dies auch, wenn der Becher einfach so umkippt.
© Austrian Airlines

Flugreisende haben bei Verbrühungen durch im Flugzeug umgekippten heissen Kaffee Anspruch auf Entschädigung. Das entschied der Euroäische Gerichtshof. Demnach müssen Fluggesellschaften haften, wenn Passagiere einen Schaden nicht selbst verursacht hätten (Rechtssache C-532/18). Ein sogenanntes flugspezifisches Risiko muss demnach nicht vorliegen.

Anlass für das Urteil ist die Schadensersatzklage einer Familie aus Österreich. Deren Tochter war während eines Fluges von Mallorca nach Wien der Kaffeebecher vom ausgeklappten Abstelltisch auf die Brust gekippt – aus, wie es hiess, «ungeklärten Gründen». Die damals Sechsjährige erlitt dabei Verbrühungen. Die Eltern forderten von der Fluglinie daraufhin einen Schadensersatz in Höhe von EUR 8500.

Die mittlerweile insolvente Fluggesellschaft Niki verweigerte die Zahlung. Für sie lag in dem Fall überhaupt kein Unfall vor, der von der Fluglinie oder ihren Mitarbeitern verursacht worden sei. Sie könne deshalb nicht haftbar gemacht werden, weil das Ereignis nicht auf einem für die Luftfahrt typischen Risiko beruhe.

Die obersten EU-Richter folgten dieser Sichtweise nun nicht. Ihnen zufolge muss gar kein plötzliches und unerwartetes Ereignis – etwa schwere Turbulenzen – zum Umkippen des Kaffeebechers führen. Ein Unfall, so das Gericht in Luxemburg, erfasse schon «jeden an Bord eines Flugzeugs vorfallenden Sachverhalt», bei dem ein zur «Fluggastbetreuung eingesetzter Gegenstand» die Verletzung eines Passagiers verursacht.

Der Rechtsstreit liegt nun wieder beim Obersten Gerichtshof Österreichs. Dieser wird auf Grundlage der EuGH-Entscheidung ein Urteil fällen. (TI)