ERV zeigt sich kulant mit Skywork-Kunden

Auch wer keine Ersatzreise gebucht hat, erhält einen Teil des Geldes zurück. Allein dies kostet die Versicherung eine sechsstellige Summe.

Die Europäische Reiseversicherungs (ERV) zahlt im Rahmen ihrer AIP-Deckung (Airline Insolvency Protection) Personen, die im Besitz von jetzt wertlosen Skywork-Tickets sind, die Umbuchungskosten für die Ersatzreise mit alternativen Verkehrsmitteln an die vorgesehene Destination. Dies gilt jedoch nur für noch nicht abgereiste Personen, die im Besitz der genannten Versicherungsdeckung sind und nur bis zur Höhe der bei Skywork ursprünglich gebuchten Reiseleistung.

Für Personen, welche keinen kostenpflichtigen Ersatztransport organisiert haben, entfällt eigentlich ein Ausgleich aus der Versicherung. Wegen der besonderen Umstände werde die ERV den Versicherten, die keine Ersatzreise gebucht haben, aber trotzdem 50% des Wertes des ursprünglich gebuchten Tickets rückerstatten, sofern sie über eine gültige AIP-Deckung verfügen. «Im Sinne einer Kulanz und einer aktiv gelebten Solidarität mit der Reise- und Touristikbranche rund um die Region Bern/Mittelland», heisst es bei der ERV. Alleine aus dieser Kulanzoffensive rechnet man bei ERV mit entstehenden Zusatzkosten im tiefen sechsstelligen Bereich. (TI)