«Es gibt aktuell kein genaues Datum für die Wiederaufnahme des Flugbetriebs»

Easyjet Switzerland gibt Auskunft zur aktuellen Situation.
© Easyjet

In der Schweiz hat der lokale Ableger des Billigfliegers Easyjet um staatliche Unterstützung nachgesucht. Seit Ende März stehen seine Flugzeuge am Boden. Nach einem Monat ist noch nicht klar, wann der britische Low-Cost-Carrier aus Luton wieder in die Luft gehen wird. TRAVEL INSIDE hat bei Easyjet Switzerland nachgefragt, wie es weiter geht.

Wiederaufnahme Flugbetrieb innert zwei Wochen

«Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es nicht möglich, mit Sicherheit zu sagen, wann der kommerzielle Flugbetrieb wieder aufgenommen werden kann, da dies von nationalen Reisebeschränkungen und der Kundennachfrage abhängig sein wird», so der Pressesprecher von Easyjet Switzerland. Es gebe aktuell kein genaues Datum dafür, da die Grenzschliessungen in den meisten Ländern, in denen Easyjet seine Basen hat, verlängert würden.

Die Flotte werde vorerst in einem flugbereiten Zustand gehalten und die Flugzeuge würden laufend im gesamten Netzwerk neu positioniert, um die regelmässigen Wartungskontrollen durchzuführen. Um sicherzustellen, dass die Flotte in einem flugtauglichen Zustand bleibe, werde die Airline bis Ende Mai 2020 etwa 350 Wartungsflüge durchführen. «Wir stehen in regelmässigem Austausch mit den Behörden wie EASA, der schweizerischen BAZL, der britischen CAA und der österreichischen Austro Control. Alle Betriebsabläufe werden aufrechterhalten, sodass wir die Möglichkeit haben, den Flugbetrieb innerhalb von etwa 14 Tagen teilweise wieder aufzunehmen.»

Noch keine Aussage zur Maske an Bord

Zu Gesundheits- und Hygienemassnahmen für den Flugbetrieb macht die Airline keine konkreten Angaben. Ob also künftig Masken getragen werden müssen an Bord, und ob von der Cabin Crew, den Passagieren oder beiden, bleibt offen. Auch zur Frage des freien Mittelsitzes oder freier Sitzreihen zur Einhaltung von Abstandsregeln äussert sich der Carrier nicht.

Es sei wahrscheinlich, dass neue Massnahmen für den Flugbetrieb implementiert würden, aber im Moment wisse man nicht, welche Form sie annehmen werden. «Wir planen jedoch nach den besten Verfahren und unter Einhaltung aller von den Behörden festgelegten Vorschriften oder Betriebsweisen zu operieren», so der Sprecher. Easyjet evaluiere weiterhin alle Optionen, welche Gesundheits- und Sicherheitsmassnahmen der Kunden und Mitarbeiter am besten schützen, wenn der kommerzielle Flugbetrieb wieder aufgenommen werde. «Dies erfolgt basierend auf unseren Gesprächen mit der EASA und anderen Behörden sowie ärztlichen Empfehlungen.»

Staatshilfen

Zur Frage, warum sie als gut kapitalisierte Airline um Staatshilfe bittet, verweist Easyjet auf ihre wirtschaftliche Bedeutung. «Easyjet Switzerland ist ein in der Schweiz eingetragenes Unternehmen mit Standorten in Genf und Basel, das 1000 Mitarbeitende mit Schweizer Verträgen beschäftigt und massgeblich zu der lokalen Wirtschaft und regionalen Anbindung beiträgt« , so Easyjets Pressesprecher. Am Flughafen Genf ist Easyjet die wichtigste Airline.

«Wir glauben, dass die Regierungen jenen Fluggesellschaften mit tragfähigen Geschäftsmodellen Zugang zu Liquidität gewähren sollten, um ihre Mitarbeitenden sowie die allgemeine wirtschaftliche Erholung zu unterstützen.» Darüber hinaus solle der Bund dafür sorgen, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen, sodass jede für die internationale Luftverkehrsanbindung volkswirtschaftlich relevante Fluggesellschaft die gleichen Chancen habe, zu überleben und zu gedeihen.

Umbuchungs-/Erstattungsmöglichkeiten ohne Gebühren

«Alle Passagiere, deren Flüge als Folge der Covid-19 Pandemie storniert wurden, können kostenlos auf einen anderen Flug umbuchen, online einen Fluggutschein im Wert ihrer Flugbuchung erhalten oder eine Rückerstattung über die neue Plattform Covid 19 Help Hub auf unserer Website beantragen.» Easyjet-Kunden, die ihre Reisepläne ändern möchten und deren Flüge nicht annulliert wurden, hätten aktuell die Möglichkeit, ihre Flüge ohne Umbuchungsgebühr auf ein anderes Datum und/oder ein anderes Ziel umzubuchen.

Die gegebenenfalls anfallende Preisdifferenz müsse von den Kunden gezahlt werden. Dies gelte bis auf weiteres sowohl für bestehende als auch für neue Buchungen. «Wir haben auch bereits die Flüge bis 18. April 2021 freigeschaltet, um Kunden mehr Flexibilität bei den Umbuchungen zu bieten», fügt Easyjet Switzerland an. (YS)