Nationalrat will ein Gesetz für den Umgang mit Passagierdaten

Der Bundesrat hält eine Erweiterung der Datenbearbeitungskompetenz für unnötig.
Flughafen Zürich Check-in 2
Check-in 2 Zurich Airport. ©Flughafen Zürich

Der Nationalrat will die Bearbeitung und Bekanntgabe von Flugpassagierdaten gesetzlich neu regeln. Er hat gestern mit 132 zu 50 Stimmen aus der SVP und bei 3 Enthaltungen eine entsprechende Motion aus der Staatspolitischen Kommission (SPK) angenommen. Nun ist der Ständerat am Zug.

Nach Ansicht der SPK genügen die heutigen rechtlichen Grundlagen nicht. Mit den neuen Gesetzesgrundlagen will die SPK auch das Bearbeiten und Bekanntgeben von besonders schützenswerten Daten und Persönlichkeitsprofilen an Flughäfen ermöglichen.

Der Bundesrat lehnt die Motion ab, weil er eine Erweiterung der Datenbearbeitungskompetenz für die Flughafenhalter nicht für nötig hält. Er verweist zudem auf Vorgaben zu Flugpassagierdaten im neuen Gesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus, das voraussichtlich 2021 in Kraft tritt. (TI)