Schafft Swiss die Kreditkartengebühren per 1. August ab?

Die Gebühren der Kartenanbieter sinken weiter – und die Airline kommt damit unter Druck.

Eigentlich ist der Fall ja klar: Die Erhebung eines Zuschlags (Surcharge), der im Handel bei Kreditkartenzahlungen zur Anwendung kommt, ist gemäss den Richtlinien der Kreditkartenorganisationen (Card Schemes) Visa und Mastercard seit dem 1. August 2015 nicht mehr zulässig. Dennoch verlangt beispielsweise Swiss nach wie vor einen Aufschlag von bis zu maximal CHF 30.

Ab August kommt die Swiss für die Erhebung dieser Gebühren noch mehr in Erklärungsnotstand. Denn gemäss einer Vereinbarung der Wettbewerbskommission werden dann die Gebühren, welche die Kartenanbieter über die Zahlungsdienstleister den Händlern verrechnen, auf durchschnittlich 0,44% sinken. Vor acht Jahren lag dieser Wert noch bei 1,29%. Die auf Unterhaltungselektronik spezialisierten Onlinehändler Digitec und Microspot schafften die Aufschläge auf Bezahlungen mit Kreditkarten bereits im Mai ab und setzten damit sämtliche Onlineshops unter Druck.

Swiss hingegen betont, dass sie nur einen Teil der Kosten, die durch die Kreditkartenzahlungen entstehen, weiter verrechne. Dies berichtet die «Sonntagszeitung». Gemäss dem Artikel müsse die Airline demnach schlecht verhandelt haben, schliesslich könnten grosse Unternehmen mit Marktmacht grundsätzlich bessere Konditionen verhandeln als kleine Händler. Für Swiss mit Lufthansa am Rücken gilt dies sicherlich. «Per 1. August werden wir prüfen, ob eine Anpassung angezeigt ist», erklärte eine Swiss-Sprecherin der Zeitung.

Bisher konnten die Kunden die Gebühren zwar bei Viseca, Swisscard und anderen Herausgebern von Mastercard und Visa zurückfordern, aber die Rückforderung war umständlich. Im Konsumentenmagazin «Espresso» drohte eine Sprecherin der Swiss zudem, dass Kunden, die die Gebühr zurückverlangen würden, für zukünftige Buchungen gesperrt werden könnten. Bisher hat die Swiss diese Drohung jedoch nicht wahr gemacht. (ES)