Skywork definitiv in Konkurs – so geht es nun weiter

Das Konkursamt hat nicht vor, den Flugbetrieb wieder aufzunehmen.
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Dass es passieren würde, war seit gut einer Woche mehr oder weniger klar. Gestern Donnerstag um 15.00 Uhr wurde es dann offiziell: Das Regionalgericht Bern-Mittelland eröffnete den Konkurs über die Skywork Airlines AG. Gleichzeitig hat das Konkursamt Bern-Mittelland seine Arbeit aufgenommen und Sicherungsmassnahmen sowie die Inventur der Konkursmasse eingeleitet.

«Die oberste Priorität geniessen die Mitarbeitenden und die Sicherung der Aktivmasse, um die bestmögliche Ausgangslage für die Verwertung und Verteilung und damit für eine möglichst hohe Dividende zu schaffen», gibt der Kanton Bern bekannt. Das Konkursamt plane nicht, den Flugbetrieb wieder aufzunehmen.

Die Gläubiger der Skywork Airlines AG werden vom Kanton gebeten, die öffentlichen Bekanntmachungen der Konkursverwaltung zu beachten und entsprechend den jeweiligen Aufforderungen der Konkursverwaltung vorzugehen. Die Sicherungsmassnahmen und die Inventur würden eine gewisse Zeit dauern.

Die Website der Airline www.flyskywork.com wurde mittlerweile in www.skywork-konkurs.ch umgewandelt. Darauf finden Arbeitnehmer, Passagiere und Gläubiger weitere Informationen. Die Skywork-Mitarbeiter etwa erfahren dort, dass die Möglichkeit besteht, bereits während der Kündigungsfrist Arbeitslosenentschädigung zu beziehen. Die Arbeitslosenentschädigung beträgt nach einer Wartefrist (0 bis 15 Tage) 70% oder 80%  des Bruttolohnes. Man solle sich sofort beim zuständigen RAV anmelden. (SJ)