Tante Ju bleibt bis auf Weiteres am Boden

Bei der Untersuchung des Absturzes einer JU-52 bei Flims wurden unter anderem Korrosionsschäden entdeckt.
© Ju-Air

Gestern Dienstag präsentierte die Unfalluntersuchungsstelle Sust einen ersten Zwischenbericht zum Absturz der JU-52 bei Flims. Dabei hätten sich keine Hinweise auf ein technisches Versagen des Flugzeuges ergeben. Dennoch verhängte das Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) nun ein Flugverbot für die beiden noch verbleibenden Flugzeuge der Ju-Air. Begründet wird dies damit, dass an einem zerstörten Flügel des Unfallflugzeuges verschiedene Korrosionsschäden entdeckt wurden. Bis diese Schäden genau untersucht sind und sichergestellt ist, dass die anderen Flugzeuge keine solche Schäden aufweisen, müssen die beiden Tantes Jus vorübergehend am Boden bleiben.

Der beim Unfallflugzeug nun entdeckte Schaden sei nicht die Absturzursache. Er betreffe eines von acht Holmrohren des linken Flügels und liege an einem Ort, wo er trotz sorgfältiger Inspektion mit den bisherigen Untersuchungsmitteln nicht entdeckt werden konnte. Er trat erst zutage, als das Flugzeug beim Absturz total beschädigt wurde, heisst es in einer Mitteilung der JU-Air.

Die JU-Air ist mit diesem vorübergehenden Grounding einverstanden. Nach dem Abschluss des Sommerflugbetriebs befinden sich die beiden betroffenen Flugzeuge ohnehin bereits in Dübendorf zur umfassenden Jahreswartung. Es ist vorgesehen, den Flugbetrieb der JU-Air wie geplant im Frühling 2019 wieder aufzunehmen.

Ausserdem will die JU-Air im kommenden Sommerhalbjahr wieder eine Dritte JU-52 in ihre Flotte aufnehmen. Die Vorbereitungsarbeiten an der zurzeit in Mönchengladbach abgestellten JU-52 mit dem Kennzeichen HB-HOY seien soweit abgeschlossen, dass das Flugzeug zu einer Strukturüberholung nach Dübendorf überflogen werden könne. Die entsprechenden Bewilligungen werden derzeit beantragt. (TI)