Trotz Online-Check-in an den Schalter

Swiss passt den Prozess wegen PCR-Testobligatorium an.
Màd/Swiss International Air Lines

Aufgrund der neuen Einreisebestimmungen des Bundes passt Swiss den Online-Check-in Prozess vorübergehend an. Ab sofort erhalten Kunden beim Online-Einchecken statt sofort einer Bordkarte nur eine Bestätigung übermittelt. Erst gegen Vorweisen dieser Bestätigung am Check-in-Schalter am Flughafen erhalten die Fluggäste dann ihre Bordkarte ausgehändigt – vorausgesetzt, sie erfüllen die erforderlichen Einreisebestimmungen.

Ein wesentlicher Vorteil des Online-Check-in fällt damit weg: Das nicht Anstehen müssen. Aufgrund dieser neuen Abläufe könne es zu längeren Wartezeiten kommen, schreibt Swiss in einer Mitteilung. Die Passagiere sollen sich darum frühzeitig am Flughafen einzufinden und sich vor ihrer Abreise eingehend über die geltenden Bestimmungen zu informieren.

Seit dem 8. Februar 2021 müssen alle Fluggäste ab 12 Jahren, welche in die Schweiz einreisen oder in der Schweiz umsteigen, ein gültiges negatives Covid-19 PCR-Testresultat vorweisen. Dieses darf bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein und wird vom Bodenpersonal beim Check-in oder Gate am Abflugsort geprüft. Zudem müssen alle Kunden, auch jene im Transit, vor Reiseantritt das elektronische Einreiseformular des Bundes ausfüllen. (TI)