Ukraine verlangt umfassende Passagier-Passdaten

Airlines, die internationale Flüge von, nach oder über ukrainische Flughäfen betreiben, sind verpflichtet, den PNR vollständig auszufüllen.
Boryspil Airport, Ukraine © Tourism Kiew

Aufgrund einer Gesetzesänderung des staatlichen Grenzschutzdienstes der Ukraine wird die Eingabe von Passagier-Passdaten in den Passagier-Namensdatensatz (PNR) in der Ukraine als obligatorische Bedingung eingeführt. Jede Fluggesellschaft, die internationale Flüge von, nach oder über ukrainische Flughäfen betreibt, ist verpflichtet, dem Staatsgrenzschutz und den Steuerbehörden Informationen über die Passagiere vorzulegen. Diese beinhalten Vor- und Nachname, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum sowie Pass- oder andere Identifikations-Dokumentennummern.

Ukraine International Airlines (UIA) ruft nun alle ihre Agenten dazu auf, die Vollständigkeit der PNR-Daten zu gewährleisten. Nur bei Vollständigkeit und Korrektheit dieser Daten könne das Flugticket ausgestellt und die Beförderung des Passagiers sichergestellt werden. Es sei zu beachten, dass bei einer Reservierung sowie Ticketausstellung eine freiwillige Zustimmung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Passagiers eingeräumt werde. Nach den UIA-Beförderungsbestimmungen sei die vollständige Reservierung sowie das Ticketing eine Bestätigung dafür, dass ein Passagier eine Einwilligung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten erteilt habe. (NDR)