Weitere Niederlage für Online-Buchungsplattformen

In Belgien dürfen ab Herbst keine Paritätsklauseln mehr angewendet werden. Es ist nicht das erste Land mit diesem Entscheid.
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Das belgische Parlament hat Ende letzter Woche die Paritätsklauseln, die Online-Buchungsplattformen bei Hoteliers verlangen, verboten. Das Verbot gilt ab Herbst 2018. Bisher durften Hoteliers die Preise auf der hoteleigenen Website nicht günstiger anbieten als auf den Online-Portalen, was aus wettbewerblichen Gründen in zahlreichen Ländern für heisse Diskussionen sorgt. Deutschland, Frankreich, Österreich und Italien haben Paritätsklauseln bereits teilweise oder komplett verboten.

Auch der Branchenverband Hotelleriesuisse hat reagiert und verkündet in einer Mitteilung, dass man sich über den Entscheid in Belgien freue und nun eine schnelle Umsetzung der Motion «Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie» in der Schweiz fordere. Diese zielt in dieselbe Richtung und wurde im letzten Herbst vom Schweizer Parlament angenommen.

Die Wirkung des Verbotes der Paritätsklauseln sei in den betroffenen Ländern schon jetzt messbar, schreibt Hotelleriesuisse weiter. In Deutschland beispielsweise hätten sich die Preise den Vertriebskosten angepasst. Der direkte Online-Vertriebskanal – die eigene Website – werde damit wieder zum «Preisführer», und der Konsument profitiere vom preislichen Wettbewerb, ohne die Online-Portale zu benachteiligen. (TI/MICE-tip)