Umbuchungen ohne Waiver bei LH-Gruppe

Achtung bei Tarifdifferenzen: Hier lauern ADM.
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Um die Abwicklung von Umbuchungen auf Basis der aktuellen Goodwill-Politik zu vereinfachen, haben die Fluggesellschaften der Lufthansa Gruppe beschlossen, bei ausgewählten Umbuchungen ab sofort auf einen Waiver zu verzichten. Umbuchungen für gebuchte Flüge zwischen dem 5. März und dem 30. April 2020, deren Ticket bis einschliesslich 5. März 2020 gemäss der veröffentlichten Goodwill-Politik (TWP 2006) ausgestellt wurde, können die Agenten selber vornehmen, ohne einen Waiver-Eintrag bei der Lufthansa Konzern-Agenturbetreuung beantragen zu müssen.

Allerdings sind Bestimmungen der Goodwill Policy zu beachten. Und die Agenten müssen allfällige Tarifdifferenzen in Rechnung stellen, die durch eine geänderte Buchungsklasse oder Reisesaison entstehen können, um mögliche ADM zu vermeiden. Gleichzeitig weist die Lufthansa Gruppe darauf hin, dass die Richtlinie zu Flugunregelmässigkeiten für Geschäftspartner OS, LH und LX sowie die INVOL-Regeln von Brussels Airlines weiterhin für Umbuchungen/Rückerstattungen von stornierten Flügen gelten. (TI)