Bald gibt es wieder grosse Livekonzerte

Im Hallenstadion in Zürich-Oerlikon findet am 28. November 2020 das erste grosse Live-Konzert nach dem Ausbruch von Corona statt.
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Nachdem im Hallenstadion in Zürich-Oerlikon ab Oktober 2020 bereits wieder Eishockey gespielt wird, soll kurz darauf auch wieder das erste Konzert stattfinden. Unter dem Motto «Live again» präsentiert die Bieler Band Pegasus ihr neues Album «Unplugged» am 28. November 2020.

Um die Einhaltung der strengen Richtlinien zu gewährleisten, arbeiten das Hallenstadion, die Gadget abc Entertainment Group AG und die Band für die Umsetzung des Schutzkonzeptes eng mit den Behörden zusammen. Die Gesundheit und Sicherheit der Band, der Crew, des Personals und vor allem der Fans und Besucherinnen und Besuchern stehen bei diesem Konzert, wie bei allen Anlässen, an erster Stelle.

Ticketverkauf unter Einhaltung des Schutzkonzeptes

Der Vorverkauf für das Konzert am 28. November startet am Samstag, 29. August um 10 Uhr. In einem ersten Schritt werden Fans maximal sechs personalisierte Tickets für die gewünschte Sitzplatz-Kategorie kaufen können. Das Konzert wird bestuhlt durchgeführt. Zwischen den Käufergruppen werden die geforderten Abstände eingehalten. «In den letzten Monaten haben wir intensiv an unserem Schutzkonzept gearbeitet und uns mit den Behörden ausgetauscht. Es geht nicht nur um Sitzabstände, sondern es beginnt bei Einlass vor dem Hallenstadion und endet, wenn der letzte Gast das Haus verlässt», unterstreicht Philipp Musshafen, Direktor des Hallenstadions. Sollte das Konzert trotzdem nicht bewilligt werden, wird der volle Kaufpreis (inkl. VVK-Gebühren) an die Besucher zurückerstattet.

Konzertvorbereitung

Um dem hohen Kommunikations- und Erklärungsbedarf zu diesem Konzert gerecht zu werden, wurde eine showeigene Webseite kreiert (pegasus-hallenstadion.ch), die sämtliche Informationen für Konzertbesucher und Interessierte enthält.

Das Hallenstadion Zürich beobachtet die Situation weiterhin und richtet sich nach den Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit sowie des kantonsärztlichen Dienstes. «Sollte sich die Situation verändern und die Bestimmungen wieder angepasst werden, muss dies in unserer Planung natürlich wieder berücksichtigt werden» so Musshafen. (MICE-tip)