Kantone erlassen neue Corona-Richtlinien

Ab Samstag gelten jedoch voraussichtlich diese des Bundes.
© Swiss-Image

Im Kanton Zürich gelten für Gastronomie, Verkauf und Versammlungen ab 10. Dezember neue Massnahmen. Diese sind bis 10. Januar 2021 gültig. In Lokalen dürfen laut Bundesverordnung höchstens vier Personen an einem Tisch sitzen. In Zürich dürfen dies nur noch Personen aus zwei Haushalten sein. Sämtliche Kontaktdaten müssen erhoben werden. Die Sperrstunde wird um eine Stunde verlängert, so dass Lokale um 22 Uhr schliessen müssen. Im Kanton Graubünden, sind die Restaurants noch bis am 18. Dezember ganz geschlossen.

Diese Sperrstunde gilt auch für Einkaufsläden, Take-Aways, Tankstellenshops, 24h-Shops sowie Unterhaltungs-, Sport- und Freizeitbetriebe. Casinos werden ganz geschlossen. Auch Bordell- und Erotikbetriebe, Cabarets, Etablissements, Sex-, Strip- und Saunaclubs sowie ähnliche Betriebe müssen schliessen. Versammlungen im öffentlichen Raum werden auf zehn Personen beschränkt. Sonntags- und Feiertagsverkäufe werden vom 24. Dezember bis 10. Januar verboten.

Solothurn schliesst Bars und Sporteinrichtungen

Auch der Kanton Solothurn hat zusätzliche Massnahmen im Kampf gegen die Pandemie beschlossen. Bars und Sporteinrichtungen wie Hallenbäder oder Fitnesszentren müssen schliessen. Die Massnahmen des Solothurner Regierungsrates gelten ab diesem Freitag und bis längstens am 31. Januar 2021, wie die Staatskanzlei laut dem «Tages Anzeiger» mitteilte. Demnach dürfen sich in Restaurants maximal 50 Personen gleichzeitig aufhalten, und die Restaurants werden zwischen 21 und 6 Uhr geschlossen.

Auch Casinos und Spielhallen sowie Bowling- und Billardzentren müssen schliessen. Offen bleiben dürfen Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzerthäuser und Theater. An Veranstaltungen gilt jedoch neu eine Obergrenze von 15 Personen. Ausnahmen gibt es an den Festtagen für Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen, wobei an diesen maximal 30 Personen teilnehmen dürfen.

Baselland und Basel-Stadt verschärfen Massnahmen

So hat die Regierung von Baselland verfügt, dass ab Freitag, 11. Dezember für Gastronomiebetriebe eine Sperrstunde um 21 Uhr und für Veranstaltungen eine Obergrenze von 15 Personen gilt. Die Einschränkungen sind bis zum 17. Januar 2021 angesetzt.

Im Kanton Basel-Stadt bleiben Restaurants bis mindestens am 20. Dezember geschlossen. Ob im Hinblick auf die Feiertage Lockerungen möglich sind, will die Regierung gemäss einer Mitteilung erst nächste Woche entscheiden. Namentlich soll die Zeit auch genutzt werden, um das weitere Vorgehen auch mit dem Bund und mit den Nachbarkantonen abzustimmen.

Geschlossen bleiben damit bis zum 20. Dezember im Stadtkanton nicht nur Restaurants und Bars, sondern auch Fitnesscenter, Kunsteisbahnen, Hallenbäder, Casinos sowie Erotik- und weitere Freizeitbetriebe. Für Veranstaltungen gilt zudem weiterhin eine Obergrenze von 15 Personen.

Bundesrat greift durch

Die Landesregierung will das öffentliche Leben abends ab 19 Uhr und am Sonntag weitgehend stilllegen. Mit Ausnahme der bevorstehenden Feiertage sind auch privat nur noch Treffen mit maximal fünf Personen zugelassen. Ziel sei es, dass das Leben am Abend im Privaten stattfinde und dies mit möglichst wenigen Kontakten, sagte Berset.

Der Bundesrat gibt den Kantonen zwar bis Freitag Zeit, sich zu den drastischen Einschränkungen zu äussern. Sommaruga und Gesundheitsminister Alain Berset liessen aber keinen Zweifel daran, dass die Kantone keine wesentliche Aufweichung der Beschlüsse erreichen werden. «Von der Grundstossrichtung her ist es das, was der Bundesrat will», sagte Sommaruga. Mehrmals betonten Berset und Sommaruga, die Kantone dürften jederzeit noch weiter gehen. Dies gelte insbesondere für jene Kantone, die «wirklich schlechte Zahlen haben». (MICE-tip)