Laufzeit der Corona-Kredite verlängert

Die Laufzeit der Kredite wird von fünf auf acht Jahre verlängert.
Nationalratssaal
Nationalratssaal im Bundeshaus Bern / zVg

An der zweitägige Sondersession des Nationalrates vom 29. und 30. Oktober 2020 stand unter anderem das Solidarbürgschaftsgesetz auf der Traktandenliste. Das Solidarbürgschaftsgesetz soll die COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung ins ordentliche Recht überführen, das schreibt der Schweizer Tourismus-Verband in einer Mitteilung. Diese Verordnung war als Notverordnung bis zum 25. September 2020 befristet. Da die Rückzahlung der Kredite aber noch viele Jahre in Anspruch nehmen wird, wurde ein Bundesgesetz nötig, das alle wichtigen Aspekte während der Laufzeit der Kredite und Bürgschaften regelt.

Der Nationalrat stimmte einstimmig für das Gesetz, nahm am Entwurf des Bundesrates aber drei gewichtige Änderungen vor. Er beschloss, die Laufzeit der Kredite von fünf auf acht Jahre zu verlängern. Bei Härtefällen soll eine Verlängerung um zwei weitere Jahre möglich sein. Eine Anpassung nahm der Rat auch bei den Zinssätzen vor. Vorgesehen war eine Anpassung der Zinssätze an die Marktentwicklung ab dem zweiten Jahr. Der Nationalrat lehnte das mit 90 zu 89 Stimmen bei 4 Enthaltungen hauchdünn ab. Kredite unterhalb von 500’000 Franken sollen dauerhaft mit einem Nullzins belegt sein; jene über einer halben Million mit 0,5 Prozent. Schliesslich forderte die grosse Kammer, dass selbst das Beschliessen einer Dividende verboten ist, wenn ein Unternehmen einen Coronakredit aufgenommen und noch nicht zurückbezahlt hat. Der Bundesrat will nur das Auszahlen einer solchen verbieten. Das Gesetz kommt nun voraussichtlich in der Wintersession in den Ständerat. (TI)