Schutzmaske auch auf dem Schlepplift

Angelehnt an die Vorschriften im öffentlichen Verkehr müssen die Wintersportler auch beim Anstehen eine Schutzmaske tragen.
©swiss-image.ch, Christof Schuerpf

Angesichts der rasch anstei­genden Fallzahlen von Ansteckungen mit dem Coronavirus hat der Verband Seilbahnen Schweiz (SBS) sein Schutz­kon­zept für die Bergbahnen verstärkt. Neu gilt eine Masken­pflicht auf allen Anlagen, auch auf dem Schlepplift, das schreibt die «Hotel Revue».

Angelehnt an die Vorschriften im öffentlichen Verkehr müssen die Wintersportler zudem neu und ab sofort nicht nur in geschlossenen Warteräumen, sondern auch beim Anstehen eine Schutzmaske tragen.

Um grosse Menschenansammlungen zu vermeiden, empfehle der Verband den Bahnen zudem, in den Warteräumen deutliche Signalisationen, Schranken und auch Personal einzusetzen.

SBS hat das neue Schutzkonzept seinen Mitgliedern geschickt. Es wurde auch dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) unterbreitet. «Nicht weil wir das mussten, sondern, um es zu plausibilisieren», sagte Berno Stoffel, der Direktor von Seilbahnen Schweiz (SBS).

Das Konzept solle einen verbindlichen Charakter haben. So sollen sich neben den Bahnbetreibern auch die Kantone danach richten, um einheitliche Regelungen zu gewährleisten. Als Grundlage gelten die nationalen Schutzkonzepte.

Der Verband hatte bereits Anfang Oktober ein Konzept mit Regeln in den Bahnen und Skiliften vorgelegt. Damals war eine Maskenpflicht lediglich in geschlossenen Bahnen verordnet worden. (MICE-tip)