Weiter Unsicherheit statt Klarheit

Der Schweizer Tourismus-Verband kritisiert das zögerliche Vorgehen des Bundesrates.
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Der Bundesrat hat über weitere Lockerungsmassnahmen informiert. Ab dem 22. März 2021 will er die Öffnung der Restaurantterrassen erlauben – allerdings nur, wenn es die epidemiologische Lage zulässt. Aus Sicht des Schweizer Tourismus-Verbands ist die allfällige Teilöffnung zwar ein erster Schritt, aber nur bedingt befriedigend. Wirtschaftliches Arbeiten wird unter diesen Umständen für viele Gastronomen nicht möglich sein. Begrüsst werden die bereits beschlossenen Anpassungen beim Testregime.

Aufgrund der fragilen epidemiologischen Situation hat der Bundesrat heute davon abgesehen, definitive Entscheide bezüglich weiterer Öffnungsschritte zu fällen. Eine Öffnung der Restaurantterrassen per 22. März 2021 hat er aber zumindest in Aussicht gestellt. Der Haken: Mangels Terrassen werden nicht alle Gastronomiebetriebe von dieser Massnahme profitieren können. Zudem ist der Betrieb der Aussenbereiche an gute Witterungsbedingungen geknüpft. Anhaltend schlechtes Wetter wird ein wirtschaftliches Arbeiten trotz Öffnung zusätzlich verunmöglichen. Nach Monaten des kompletten Lockdowns ist es aus Sicht des Tourismus enttäuschend, dass für die Restaurants keine weiteren Perspektiven über den 22. März hinaus kommuniziert wurden.

Zu begrüssen ist das bereits angekündigte, neue Testregime, welches der Bundesrat definitiv einführen wird. Eine schnelle und koordinierte Teststrategie ist aus Sicht des Tourismus entscheidend, wenn es darum geht, die Fallzahlen nachhaltig zu senken. Ab dem 15. März übernimmt der Bund die Kosten für Schnelltests in allen bis anhin zugelassenen Testinstitutionen, auch für Personen ohne Symptome. Die Einführung der in Aussicht gestellten Selbsttests sollte in diesem Zusammenhang ebenfalls schnell und unkompliziert vorangetrieben werden. Generell ist zu hoffen, dass die neue Teststrategie – zusammen mit der Impfstrategie – schnell greift, damit weitere Lockerungen möglich werden.

Wirtschaftliche Unterstützung wichtiger denn je
Die Zurückhaltung bezüglich weiterer Öffnungsschritte macht die finanzielle Unterstützung für notleidende touristische Betriebe wichtiger denn je. Positiv zu bewerten ist, dass auch Betriebe, die am 22. März 2021 vermeintlich öffnen können, weiterhin als Härtefallfälle gelten. Zentral bleibt aus Sicht des Tourismus die möglichst schnelle und unbürokratische Auszahlung der Härtefallgelder in den Kantonen. Sollten die Öffnungsschritte weiterhin nur zögerlich vorangehen oder gar rückgängig gemacht werden, so müssten auch der bisherige Betrag von 10 Milliarden Franken nochmals deutlich aufgestockt sowie die Wiedereinführung der Covid-Kredite definitiv in Betracht gezogen werden. (MICE-tip)