Wintersportkantone kündigen Corona-Ampel für Skigebiete an

Die Bergkantone müssen selber entscheiden, ob sie die Skigebiete offen halten oder schliessen.
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Der Bundesrat hat am Freitag entschieden, dass die Kompetenz über den Betrieb von Liften und Bahnen ab dem 22. Dezember bei ihnen liegt. «Voraussetzung dafür ist, dass die epidemiologische Lage dies erlaubt und ausreichend Kapazitäten in den Spitälern, beim Contact-Tracing sowie beim Testen sichergestellt sind», teilte die Bundesregierung mit. Natürlich müssten strenge Schutzkonzepte vorliegen, die den nationalen Vorgaben entsprechen, schreibt der «Tages Anzeiger».

Das bedeutet, dass der massive Druck der letzten Tage der bürgerlichen Parteien auf ihre Bundesrätinnen und Bundesräte Wirkung gezeigt hat: Sie schlugen Innenminister Alain Bersets Vorschläge für eine Reduktion der Kapazität der Skigebiete in den Wind. Anders als alle ihre Nachbarländer lässt die Schweiz also während der Spitzentage über Weihnachten und Neujahr ihre Skigebiete fast ohne Einschränkungen laufen. Der Betrieb wird einzig dadurch limitiert, dass schon ab dem 9. Dezember in geschlossenen Transportmitteln wie Gondeln die Kapazität auf zwei Drittel beschränkt wird.

Kantone wollen Polizei einsetzen

Mit dem Wallis und Graubünden haben die beiden wichtigsten Wintersportkantone angekündigt, zur Schutzkonzeptkontrolle auch die kantonalen Polizeikorps einzusetzen. Bei wesentlichen Missachtungen soll laut Bundesrat zuerst eine Ermahnung ausgesprochen, bei Wiederholung die Betriebsbewilligung entzogen werden.

Doch bleibt die Frage, ob die Kantone tatsächlich Wirtschaftstreibern mit vielen Millionen Franken Umsatz die Betriebsbewilligung entziehen würden, wenn entweder diese die Schutzkonzepte nicht einhalten oder die epidemiologische Lage ausser Kontrolle gerät? Dass auch die Bergkantone vorwärtsmachen können, zeigt das Beispiel Wallis. Als die Ansteckungszahlen dort Mitte Oktober explodierten, reagierte der Staatsrat aus eigenem Antrieb als eine der ersten Kantonsregierungen erfolgreich mit harten Massnahmen, unter anderem im Gastgewerbe.

Sollte es tatsächlich zu behördlich verordneten Skigebietsschliessungen kommen, dürfen die Kunden mit Kulanz rechnen. «Bei behördlichen Schliessungen gibt es ein Anrecht auf Anrechnungen bereits bezahlter Leistungen», bestätigt Markus Wolf von der Weissen Arena. Auch die Oberwalliser Aletsch-Arena erstattet Kunden in solchen Fällen ihr Geld zurück. In Zermatt gibt es eine drei Jahre gültige Gutschrift. In der Hotellerie entscheidet der jeweilige Betreiber, welche Bedingungen er für Stornierungen wegen solcher Umstände anbieten will. (MICE-tip)