Euroairport: Steuerfragen geklärt

Dank des Vertrags werde die Rechts- und Planungssicherheit gestärkt.
Euroairport Basel-Mülhausen
zVg/màd

Abgeschlossen: Am Mittwoch, 2. November, wurde in Paris ein Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Frankreich paraphiert. Damit seien jetzt alle vier Punkte des Steuerdossiers inklusive des zentralen Themas der Besteuerung der Schweizer Unternehmen im Schweizer Sektor des Euroairport gelöst, schreibt die Flughafenbetreiberin in einer Medienmitteilung.

Mit dem binationalen Staatsvertrag werde die Rechts- und Planungssicherheit am Standort gestärkt. Zudem schaffe er die notwendigen Voraussetzungen, damit sich der Euroairport in seinem wettbewerbsfähigen Umfeld weiter entwickeln könne, heisst es weiter. Die Attraktivität des Standorts werde somit gesichert und die volkswirtschaftliche Bedeutung des Euroairport als eine vitale Drehscheibe für die ganze Dreiländerregion bestätigt.