Lastminute muss Millionen zurückzahlen

Kurzarbeitsgeld zu Unrecht bezogen.
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Lastminute.com ©LM Group

Das Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) verlangt von den Schweizer Lastminute-Tochtergesellschaften sämtliche unter den Corona-Hilfsmassnahmen ausbezahlten Gelder zurück. Das sind laut einer Mitteilung des Unternehmens CHF 28’936’537.75, die zurückbezahlt werden müssen.

Das Unternehmen werde den SECO-Entscheid prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Das Unternehmen hatte in den Ergebnissen zum 3. Quartal 2022 bereits eine konservative Rückstellung von EUR 34 Mio. gebildet.

Das SECO begründe den Entscheid damit, dass das System, das die Schweizer Tochtergesellschaften zur Überwachung der im betroffenen Zeitraum geleisteten Arbeitsstunden eingerichtet hatte, nicht alle spezifischen Anforderungen erfüllte, die das Gesetz für den Zugang zu solchen Subventionen formell vorsieht. Die Tessiner Staatsanwaltschaft hatte dazu ein Verfahren gegen Lastminute.com eingeleitet. (TI)