Der SRV informiert und interveniert betreffend FTI

Im Spezialnewsletter informiert der SRV bezüglich FTI Touristik und wird wegen des Berichts in 10 vor 10 vom 4. Juni 2024 intervenieren.
SRV-Geschäftsführerin Andrea Beffa & SRV-Präsident Martin Wittwer. © TRAVEL INSIDE

Im Spezialnewsletter vom 5. Juni 2024 informiert der Schweizer Reise-Verband (SRV) wie bestehende FTI Touristik Buchungen zu handhaben sind und liefert Fakten.

Aktueller Stand rund um FTI Touristik AG Schweiz

FTI Touristik AG Schweiz hat – Stand heute – keinen Konkurs angemeldet oder einen Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens gestellt. Dementsprechend ist der Garantiefonds auch noch nicht aktiv geworden. Dass dies aber früher oder später der Fall sein wird, ist so gut wie sicher, ist der SRV überzeugt.

Alternativen anbieten

Weiter empfiehlt der SRV den Kunden eine Alternative anzubieten, wobei die Kostenfrage momentan nicht im Vordergrund stehen sollte. Ein Reisebüro solle im Sinne des Kunden handeln und nötigenfalls in Vorkasse gehen und sämtliche Kosten übernehmen.

Diese Kosten sollen umgehend FTI Touristik AG in Rechnung gestellt werden, denn diese würden bei einer Insolvenz zumindest in die Konkursmasse fliessen. Der SRV geht aber davon aus, dass der Garantiefonds hier einspringen wird.

Beeinträchtigungen von Reisenden sind zu erwarten

Es ist damit zu rechnen, dass für Abreisen in den nächsten Tagen Kunden Leistungen wie Hotelübernachtungen vor Ort auch bei einer Pauschalreise nochmals zahlen müssen. Die insolvente FTI Touristik Deutschland ist Hauptlieferant von FTI Touristik Schweiz, weshalb davon auszugehen ist, dass Leistungsträger auf den Reisenden Regress nehmen.

Dieses Risiko von Mehrkosten oder Schwierigkeiten vor Ort  ist für die Kunden nicht zumutbar, weshalb der SRV empfiehlt, das Arrangement komplett zu stornieren und eine Alternative zu buchen.

Spätere Abreisen

Für Abreisen bis am 4. Juli 2024 hat FTI Touristik AG beschlossen, dass diese kostenlos annulliert werden können. In einem Schreiben wies FTI darauf hin, dass eine Stornierung auch kostenlos möglich ist, wenn gemäss den AGB eine Stornierungsfrist von 30 Tagen vor Abreise eingehalten wird. Diese Reisen werden grösstenteils noch nicht bezahlt sein. Auch hier empfiehlt der SRV eine Alternative zu buchen und die Reise bei FTI zu stornieren.

Für alle späteren Abreisen gelten – stand jetzt – die Allgemeinen Vertragsbedingungen von FTI und somit die regulären Annullationskosten. Wichtig zu wissen: Falls diese Abreisen zum jetzigen Zeitpunkt storniert werden, obwohl FTI Schweiz noch nicht insolvent ist, müssen diese zunächst bezahlt werden – entweder FTI Schweiz oder, im Falle einer späteren Insolvenz, dem Konkursrichter.

Es ist aber mehr als wahrscheinlich, dass der Garantiefonds diese Stornierungsgebühren bei effektiver Insolvenz übernehmen wird.

Der SRV empfiehlt wiederum Alternativen zu suchen und anschliessend die ursprüngliche Buchung zu stornieren.

Wie geht es weiter?

Rechtlich muss abgewartet werden, ob und wann FTI Touristik AG Konkurs anmelden muss. Sobald dies der Fall ist, wird der Garantiefonds aktiv. Grundsätzlich müsste dann der Kunde – der Garantiefonds ist eine Kundengeldabsicherung – seine Forderungen stellen.

Der SRV empfiehlt dann die Karte ‘Vorteil bei einem Reisebüro zu buchen’ zu spielen und dieses Prozedere für den Kunden als Serviceleistung zu übernehmen.

So muss vorgegangen werden:

  • Konsumenten, die eine Reise vom Veranstalter FTI Touristik AG gebucht und bezahlt haben (sei es direkt oder durch die Vermittlung eines Reisebüros) müssen ihren Anspruch online beim Garantiefonds anmelden.
  • Reiseagenturen, die Teilnehmer am Garantiefonds sind und Leistungen im Rahmen ihres ‘Mikro-Touroperating’ bei FTI Touristik AG gebucht und bezahlt haben, können ihre Forderung beim Garantiefonds anmelden. Der Garantiefonds wird eine detaillierte Zusammenstellung aller Dossiers mit Forderungen (Kundennamen, Abreise- und Rückreisedatum, Destination/-en inklusive die zu erbringende/-n Leistung/-en, Datum der Buchung, an FTI bezahlter Betrag samt Zahlungsbestätigung) sowie eine Kopie der Rechnung/Bestätigung an den Konsumenten benötigen.
Beitrag von ’10 vor 10′

Aus Sicht des SRV wurde im Bericht von ’10 vor 10′ vom 4. Juni 2024 über die Insolvenz von FTI und über den generellen Zustand der Reisebranche äusserst tendenziös berichtet. Zudem sei der Bericht schlecht und oberflächlich recherchiert worden. Der SRV betont, dass der Verband bei solch wettbewerbsverzerrenden Beiträgen bei der SRF intervenieren wird. (TI)