FTI Schweiz: Branchen-Verbände klären Situation

SRV und STAR klären über die Situation rund um FTI Touristik AG auf.
Luc Vuilleumier (l.) und Martin Wittwer. ©TRAVEL INSIDE

Nach dem die Muttergesellschaft FTI Touristik GmbH in Deutschland Insolvenz anmeldete, jedoch die Schweizer Ableger FTI Touristik AG und FTI Ticketshop AG noch immer nicht, entstand ein Vakuum aus rechtlicher Sicht was Prozesse wie Annullationen, Rückerstattungen, dynamische Paketierung und durch FTI Ticketshop AG ausgestellte BSP-Flüge betrifft.

Der SRV hat sich deshalb gemeinsam mit STAR-Präsident Luc B. Vuilleumier mit Stakeholdern ausgetauscht, mit dem Ziel den Abwicklungsprozess im Interesse der Branche zu gestalten.

Rechtliche Abklärungen
Sophie Winkler

Mit Rechtsanwältin Sophie Winkler von Flying Lawyers, wurde die Rechtslage in Bezug auf die Rechte der Gläubiger und auf ein allfälliges Vorgehen gegen die Verantwortlichen der FTI Touristik AG geklärt.

Bei Letzterem ging es um allfällige Organhaftung sowie Konkursverschleppung. Denn es ist offensichtlich, dass die FTI Touristik AG nicht über ausreichende Mittel verfügt, um ihre fälligen Verbindlichkeiten zu erfüllen.

Vorgehen mit den Kundengeldabsicherer

Gleichzeitig fand ein Austausch mit dem Garantiefonds und den anderen Kundengeldabsicherungen (STS, TPA) statt. Der Garantiefonds handelte, indem er seinen Teilnehmern und deren Kunden bereits jetzt die Möglichkeit bietet, Rückerstattungsanträge zu stellen.

Zudem übernimmt er aus Kulanz die zusätzlichen Kosten (beispielsweise Hotels), die den Endkunden vor Ort angefallen sind. Der Garantiefonds wird die Anträge laufend prüfen und, wenn vollständig und berechtigt, rasch möglichst auszahlen.

Die Forderung von STAR

Der STAR schreibt hierzu: «Artikel 18 des PRG besagt: Der Veranstalter oder der Vermittler, der Vertragspartei ist, muss für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses die Erstattung bezahlter Beträge und die Rückreise des Konsumenten sicherstellen. Somit startet der Schadenfall ab der Zahlungsunfähigkeit und nicht erst mit dem Konkurs. Aus den rechtlichen Abklärungen sind wir zum Schluss gekommen, dass FTI zahlungsunfähig ist.»

STAR fordert deshalb vom Garantiefonds:

  • Den Schadenfall FTI gem. Art.18 des PRG abzuwickeln. Die vom 7. Juni 2024 kommunizierte Sonderregelung, die die Reisebüros unterschiedlich behandelt, ist nicht zulässig. Es gilt die Schadenfälle während der Zahlungsunfähigkeit von FTI Touristik AG gleich zu behandeln, wie die nach dem Konkurs.
  • Eine kulante Schadenfallbeurteilung seitens des Garantiefonds. Eine Interpretation des PRG, wie es Travel ius am 13.6.24 skizziert hat, wäre für das Ansehen der Schweizer Reisebüros fatal und nährt den Boden für ein neues noch konsumentenfreundlicheres Reisegesetz.
  • Ein zweckmässiger und effizienter Prozess, der es erlaubt, gesammelt alle Schadenfälle pro Reisebüro einzureichen.
Austausch mit dem FTI Touristik AG – Management

Die Verbände übten einen konstruktiven Druck auf das Management der FTI Touristik AG betreffend einer ordentlichen Konkursabwicklung aus.

Ludovic Rigel ©FTI

Gemäss Einschätzung der Verbände ist dieser Prozess mittlerweile auf dem richtigen Weg: So bestätigte Ludovic Rigel, Managing Director FTI Touristik AG, dass die Schritte zur Einleitung des Konkurs vorgenommen und in den nächsten Tagen offiziell kommuniziert werden.

Er versicherte, dass dieser Prozess im Sinne der Reiseagenturen und Kunden stünde –  was heisst, dass sämtliche FTI-Buchungen kostenlos annulliert werden können.

Schlussfolgerung

Die Verbände zählen nun darauf, dass FTI Touristik AG den Schritt zum Konkurs in den nächsten Tagen in die Wege leitet – und dass die Reiseagenturen sämtliche FTI-Buchungen kostenlos stornieren können. Sollte dies nicht geschehen, werden die Verbände dies mit rechtlichen Schritten forcieren. (TI)