Gestrandete Gäste weiterhin versichert

Grundsätzlich ist die Heilungskosten-Gästeversicherung der ERV auf sechs Monate Laufzeit limitiert.
©Marcelo Leal on Unsplash

Die Europäische Reiseversicherung (ERV) ermöglicht eine Verlängerung der Heilungskosten-Gästeversicherung für gestrandete Gäste in der Schweiz

Das Reisen ist zwar vermehrt wieder möglich, allerdings bestehen nach wie vor einige Einschränkungen – dies betrifft auch Gäste aus dem Ausland. Aufgrund dessen bietet die ERV die Möglichkeit, die Heilungskosten-Gästeversicherung zu verlängern.

Aktuell ist es nicht allen ausländischen Gästen gestattet, an ihren Wohnort zurückzukehren. Einige sind bereits über sechs Monate in der Schweiz gestrandet. Grundsätzlich ist die Heilungskosten-Gästeversicherung der ERV, welche die Gäste aus dem Ausland bei Krankheit und Unfall schützt, auf sechs Monate Laufzeit limitiert. Aufgrund der derzeitigen Situation ermöglicht ERV eine Verlängerung des Versicherungsschutzes, um bis zu drei weiteren Monaten. Somit kann die Versicherungsdeckung bis maximal neun Monate gewährt werden. (MICE-tip)