Bundesrat lockert, unterstützt aber weiter

Homeoffice- und Quarantänepflicht sind aufgehoben, die Härtefallunterstützung 2022 wurde aber verabschiedet.
Bundespräsident Ignazio Cassis © Monika Flueckiger

Heute ist ein schöner Tag, sagt Bundespräsident Ignazio Cassis einleitend, denn wir können endlich erste Schritte Richtung Freiheit einleiten.

Homeoffice- und Quarantäne-Pflicht aufgehoben

Per 3. Februar 2022, 00.00 Uhr ist die Homeoffice- und die Quarantäne-Pflicht aufgehoben. Der Bundesrat bleibt aber bei einer Homeoffice-Empfehlung.

In die Vernehmlassung gab der Bundesrat weitere Lockerungsschritte wie die Aufhebung der Covid-Zertifikate für die Gastronomie, Veranstaltungen und auch für Einreisen in die Schweiz, die Abschaffung der Maskenpflicht und Abschaffung der maximalen Personenzahl im privaten Bereich. Auch die Bewilligungspflicht für Veranstaltungen soll abgeschafft werden. Konkret stellt der Bundesrat in der Konsultation die Frage, ob diese Massnahmen in einem oder in zwei Schritten abgeschafft werden sollen. Entschieden wird an der nächsten Bundesratssitzung vom 16. Februar 2022.

Härtefallverordnung 2022 ist verabschiedet

Gesuche können Unternehmen stellen, die bereits im bisherigen System Anspruch hatten und in den Jahren 2020 und/oder 2021 eine Umsatzeinbusse von 40% erlitten oder von behördlichen Schliessungen betroffen waren. Die Unterstützungsbeiträge bemessen sich an den ungedeckten Kosten im Jahr 2022 und entsprechen weitgehend den Obergrenzen früherer Härtefallrunden.

Sie betragen für die ersten sechs Monate des Jahres 2022 maximal neun Prozent des Jahresumsatzes 2018/2019. Für kleine Unternehmen (Umsatz ≤ 5 Mio. CHF) liegt die absolute Obergrenze bei 450’000 Franken und für grosse Unternehmen bei 1,2 Millionen Franken. Bei grossen Unternehmen kann diese absolute Obergrenze in Ausnahmefällen erhöht werden.

Zinssatz für Covid-Kredit bleibt unverändert

Aufgrund unveränderter Marktentwicklungen beschloss die Regierung, die Zinssätze für die Covid-Kredite ab April 22 für weitere zwölf Monate unverändert, d.h. bis CHF 500’000 bei 0% und über CHF 500’000 bei 0,5% zu belassen.

Ab dem Zeitpunkt der Gewährung sind die Covid-Kredite innerhalb von acht Jahren zu amortisieren, wobei diese Frist noch um zwei weitere Jahre verlängert werden kann. Vereinbart wird die Amortisation zwischen dem kreditnehmenden Unternehmen und der kreditgebenden Bank.

Der Bundesrat begrüsst die Empfehlung der Schweizerischen Bankiervereinigung zur Einführung von Amortisationen per Ende März 2022. Gleichzeitig befürwortet er, dass die Banken den besonders von der Pandemie betroffenen Unternehmen einen Aufschub des Amortisationsstarts im Sinne der empfohlenen Richtschnur um 6 bis 12 Monate gewähren.

Falls ein Kredit nicht abbezahlt wird, kann die Bank die Forderung an die Bürgschaftsorganisation übergeben und die Bürgschaft in Anspruch nehmen. Diese ist gesetzlich verpflichtet, die Forderung wieder einzubringen, unter Berücksichtigung, dass der Fortbestand des Unternehmens soweit als möglich gewahrt werden kann. Bürgschaftsorganisationen können zur Forderungsbewirtschaftung Dritte wie beispielsweise das Inkassounternehmen Intrum beiziehen.

Rückkehr zur Normalität

Der Bundesrat sei sich bewusst, dass die aktuelle Corona-Situation vielen Unternehmen nach wie vor und auch weiterhin zusetzt. Deshalb wurden verschiedene Massnahmen wie Härtefallunterstützung und Kurzarbeitsentschädigungen beschlossen und verlängert. Viele Unternehmen haben aber nach zwei Jahren der Pandemie ihre Geschäftsmodelle angepasst und sich auf eine neue Normalität eingestellt.

Nach Ansicht des Bundesrats können deshalb nachhaltige Auswirkungen der Pandemie nicht dauerhaft von der öffentlichen Hand aufgefangen werden, sondern müssen zunehmend durch die Unternehmen selbst bewältigt werden.

Hans-Peter Brasser