Bundesrat verordnet Maskenpflicht im Flugzeug

Gilt ab 15. August.
©iStock.com / SolStock

Ab dem 15. August muss auch in Flugzeugen eine Maske getragen werden. Die Massnahme betrifft alle Linien- und Charterflüge, die in der Schweiz starten oder landen, unabhängig von der Fluggesellschaft. Damit hat der Bundesrat die seit dem 6. Juli geltende Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr ausgeweitet. (TI)