Südkorea öffnet sich digitalen Nomaden

Zwei Jahre im Hightechland.
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Dank eines neuen Visums für digitale Nomaden können internationale Fernarbeiter bis zu zwei Jahre lang in Südkorea leben und arbeiten. Das südkoreanische Arbeitsvisum wurde am 1. Januar offiziell vom Justizministerium des Landes eingeführt und wird derzeit in der Testphase durchgeführt.

Nach Angaben des koreanischen Kultur- und Informationsdienstes ist das Visum ein Jahr gültig und kann nach Ablauf um ein weiteres Jahr verlängert werden. Bisher waren die meisten Touristen auf 90-tägige Aufenthalte beschränkt.

Um für Südkoreas neues Visum für digitale Nomaden in Frage zu kommen, muss man bei einem ausländischen Unternehmen angestellt sein und mindestens das Doppelte des südkoreanischen Bruttonationaleinkommens pro Kopf im Vergleich zum Vorjahr erwirtschaften. Für das Jahr 2023 sind das rund KRW 85 Mio. (USD 64’000).

Bewerber müssen mindestens ein Jahr in ihrer aktuellen Branche gearbeitet haben und einen Nachweis über eine Krankenversicherung sowie ein sauberes Strafregister (d. h. keine vorherige Verurteilung wegen einer Straftat) vorlegen. Akzeptierte Bewerber können in Südkorea von ihrem Ehepartner und Kindern unter 18 Jahren begleitet werden, ohne dass zusätzliche Visa erforderlich sind.

Südkorea will im Jahr 2024 20 Millionen ausländische Touristen empfangen. Das digitale Nomadenvisum soll ein Schritt in diese Richtung sein. Laut der Beratungsfirma
KPMG, die Einwanderungs- und Steuerdienstleistungen für digitale Nomaden anbietet, können berechtigte Fernarbeiter das Visum bei einem südkoreanischen Konsulat im Ausland oder innerhalb Südkoreas beantragen.

Das Unternehmen empfiehlt Antragstellern, die folgenden Dokumente zum Visumtermin mitzubringen: ein ausgefülltes Visumantragsformular (erhältlich beim nächstgelegenen Konsulat oder Botschaft; Anträge variieren), einen gültigen Reisepass und ein Passfoto, eine Beschäftigungsbescheinigung, einen Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen Mindesteinkommensanforderungen (z. B. Gehaltsabrechnungen oder Steuererklärungen), eine Vorstrafenbescheinigung (Apostille erforderlich), eine Krankenversicherungsbescheinigung mit einer Deckungssumme von mindestens KRW 100 Mio. und, wenn der Antragsteller die Begleitung durch Familienangehörige wünscht, Dokumente zum Nachweis der Verwandtschaftsbeziehung.

(Business Traveltip)

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