Das ändert sich für die Einreise nach Grossbritannien

Ab Oktober reicht die ID nicht mehr aus.
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Für die Einreise nach Grossbritannien reicht die Schweizer Identitätskarte ab 1. Oktober nicht mehr – ab dann braucht es einen Pass. Daran hat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) am Montag erinnert. Diese Änderung wurde bereits im letzten Oktober bekanntgegeben.

Ein für die gesamte Aufenthaltsdauer in Grossbritannien gültiger Schweizer Pass ist für die Einreise erforderlich, aber kein Visum. Dies heisst es auf der Webseite der britischen Regierung. Ausgenommen sind Daueraufenthalter, Grenzgänger oder aus gesundheitlichen Gründen Einreisende. 

Die Neuregelung gilt nicht nur für Schweizerinnen und Schweizer, sondern auch für Besucherinnen und Besucher aus den anderen Efta-Ländern: Island, Liechtenstein und Norwegen – und für die Bürgerinnen und Bürger sämtlicher EU-Staaten. 

Neue Einreisebestimmungen per 4. Oktober 

Ein- und Ausreisen nach Grossbritannien auch ohne triftigen Grund sind zwar bislang schon möglich, jedoch gelten für die Einreise nach England unterschiedliche Einreisebeschränkungen, die zum 4. Oktober 2021 deutlich angepasst werden. Darauf weist das deutsche Auswärtige Amt hin. 

Zum 4. Oktober streicht das Vereinigte Königreich sein bislang geltendes umfassendes Ampelsystem. Von jenem Tage an gilt nur noch die Unterscheidung «rot» beziehungsweise «nicht rot». Es gelten bei «rot» dieselben Regeln wie bisher. Für alle übrigen Länder («nicht rot»), dazu gehört auch die Schweiz, wird dann nur noch unterschieden zwischen «vollständig geimpften» und «nicht oder nicht vollständig geimpften» Personen: 

Vollständig Geimpfte: Kein Covid-19-Test vor Ausreise (pre-departure) nötig, jedoch: Online-Anmeldung, ein Covid-19-Test vor beziehungsweise am Tag 2 nach der Einreise, keine Quarantäne. Diese Regelungen gelten auch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Nicht oder nicht vollständig geimpfte Personen: Online-Anmeldung, Covid-19-Test vor der Einreise sowie zwei weitere Tests vor beziehungsweise am Tag 2 und am oder nach Tag 8 nach Einreise. Ausserdem häusliche Quarantäne von zehn Tagen mit Möglichkeit einer Freitestung am fünften Tag nach Einreise. (TI)