Diese Vorschriften gelten ab April am Ballermann

Stadt gibt Regeln der Saison 2021 bekannt.
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Die Stadtverwaltung von Palma de Mallorca hat am Mittwoch, 17. März, die in dieser Saison ab dem 1. April in den Vergnügungsvierteln geltenden Vorschriften bekanntgegeben. Neben einigen Ausgehvierteln in der Innenstadt sowie an der Meerespromenade Paseo Marítimo ist davon vor allem die Playa de Palma betroffen, schreibt die «Mallorca-Zeitung».

In den «Sonder-Interventionszonen von touristischem Interesse» (Zones d’Especial Intervenció Turística) dürfe Alkohol nicht beworben und auch nicht für den Konsum auf der Strasse oder am Strand verkauft werden. Schwere Verstösse können mit Bussgeldern von bis zu EUR 3000 belegt werden. Zusätzlich verboten sei an der Playa de Palma wie schon seit Jahren das Verteilen von Flyern. In der Hochsaison pflegen Diskotheken und Vergnügungslokale damit auf ihre Angebote aufmerksam zu machen. 

Wie schon im vergangenen Sommer müssen die Lokale in der sogenannten Bierstrasse ihre Aussenbewirtungsflächen zudem eindeutig abgrenzen. So sollen Gedränge und Strassenpartys verhindert werden. Ebenfalls untersagt sei in dieser Saison der Ausser-Hausverkauf nach Ladenschluss von Essen und Getränken an den Imbissständen grosser Lokale wie dem Megapark. Das Absacker-Bierchen und die Bratwurst im Brötchen auf dem Weg zum Hotel wären demnach gestrichen. 

Die Vorschriften ähneln denen der vergangenen Saison und gelten bis zum 30. September. Palma bemüht sich schon seit Jahren, den sogenannten Party- oder Sauftourismus einzudämmen. Die Regeln sind im Laufe der Zeit immer engmaschiger geworden. Ob dieses Jahr überhaupt an der Playa de Palma gefeiert werden kann, ist angesichts der Pandemie aber sowieso noch ungewiss. Bierkönig oder Megapark sind derzeit geschlossen. (TI)