ERV bietet in Covid-Zeiten Hand bei Leistungsträger-Insolvenz

Gutscheine als Entschädigung für bereits annullierte Reisen im Zusammenhang mit Covid-19 werden bei Insolvenz erstattet, auch ohne Airline- oder Leistungsträger-Insolvenz-Schutz.
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Dass Kunden, deren Reisen aufgrund von Covid-19 annulliert wurden, als Rückerstattung Gutscheine anstelle von Geld angeboten werden, ist nicht neu und sorgt immer wieder für Diskussionen in der Reisebranche. Hört man sich bei Reisebüros um, so sind es nicht nur Airlines, sondern auch andere Leistungsträger wie z.B. Reedereien oder Hotels, welche die Gutschein-Lösung bevorzugen. Einige Kunden akzeptieren Gutscheine, andere wiederum bestehen auf einer Bargeld-Rückerstattung.

Die Europäische Reiseversicherung (ERV) bietet nun eine Lösung auf freiwilliger Basis an, sollten solche Gutscheine aufgrund einer Insolvenz des Leistungsträgers wertlos werden. Natascha Fabian (ERV-Kommunikation) erklärt: «Kunden, die für einen versicherten Fall für ihre bereits annullierte Reise einen Gutschein als Entschädigung erhalten haben und diesen aufgrund der Insolvenz des Leistungsträgers (innerhalb der nächsten zwei Jahren) nicht mehr einlösen können, erstatten wir die Kosten. Diese Lösung gilt für alle unsere Kunden mit einer Jahresreiseversicherung, unabhängig ob ein Airline- und Leistungsträger-Insolvenz-Schutz vorhanden ist und ob es sich beim Leistungsträger, der den Gutschein ausgestellt hat, um ein Reisebüro, eine Airline, eine Kreuzfahrtgesellschaft oder ein Hotel handelt.»

Aufgrund der ausserordentlichen Situation rund um Covid-19 und zahlreichen bereits annullierten Reisen, die mit Gutscheinen entschädigt wurden, habe sich die ERV dazu entschlossen, diese Lösung auf freiwilliger Basis anzubieten. Fabian: «Die Leistung erfolgt, wenn der Gutschein für eine aufgrund von Covid-19 annullierte Reise ausgestellt worden ist und der ausstellende Leistungsträger in Konkurs geht.»

Airline- und Leistungsträger-Insolvenz-Schutz der ERV

Die von der ERV angebotene Airline- und Leistungsträger-Insolvenzversicherung ist bei der Jahresversicherung Multi Trip Comfort und der Versicherung für eine einzelne Reise (Single Trip Comfort) inkludiert. Dieser Schutz kann aber auch als Zusatz bei der Reisebuchung mit einem Versicherungsabschluss im Reisebüro inkludiert werden. Fabian: «Die Deckung umfasst Annullierungs- und Umbuchungskosten vor und während der Reise bis CHF 2000 pro Person sowie zusätzliche Dienstleistungen wie die Organisation der Umbuchung, Fortsetzung der Reise oder Rückreise. Der Zusatz zur ERV-Basis-Versicherung beim Abschluss über das Reisebüro kostet für eine Einzelperson CHF 14 und für eine Familie CHF 39.» Der «Topf» für Entschädigungen aus der Airline- und Leistungsträger-Insolvenzversicherung beträgt laut Fabian maximal CHF 1 Mio.

(Urs Hirt)