Geschäftsmiete-Gesetz auf der Achterbahn

Auch Reisebüros könnten von Mietreduktionen profitieren.
Nationalratssaal
Nationalratssaal im Bundeshaus Bern / zVg

Die Rechtskommission des Nationalrats hat das Covid-19-Geschäftsmietegesetz erneut zur Ablehnung empfohlen. Es sollte ein Anrecht auf die Reduktion von Geschäftsmieten während der eingeschränkten Geschäftstätigkeit in bestimmten Fällen bringen. Auch Reisebüros, die geschlossen bleiben mussten, könnten profitieren.

Der Nationalrat selber ist entgegen dem Antrag der Kommission Ende Oktober in der Sondersession auf das Gesetz eingetreten. Die Kommission hat den Text nun in der Detailberatung zerpflückt und wieder mehrheitlich zur Ablehnung empfohlen. Die in der Kommission beschlossenen Änderungen werden nun dennoch dem Nationalrat vorgelegt. Wie dieser entscheiden wird, ist völlig offen. Eine Kommissionsminderheit beantragt die Annahme. Es ist vorgesehen, dass beide Räte noch in der Wintersession einen endgültigen Beschluss über das Gesetz fassen.

Drei wesentliche Änderungen hat die Kommission beschlossen: In zeitlicher Hinsicht wäre das Gesetz nicht ausschliesslich auf die Zeit der ersten Welle im März und April 2020, sondern darüber hinaus auch für die nachfolgend ergangenen Massnahmen anwendbar. Zudem bemisst sich der Geltungsbereich des Gesetzes danach, ob der zwischen den Parteien vereinbarte Nutzen von Geschäftsräumen durch Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie verboten oder stark eingeschränkt worden ist. Entsprechend wäre das Gesetz auch dann anwendbar, wenn die Beeinträchtigung nicht durch Massnahmen des Bundes, sondern auch durch solche der Kantone oder der Gemeinden verursacht worden ist.

Die Kommission ist schliesslich der Ansicht, dass die Vertragsparteien das Risiko im Verhältnis 50 zu 50 und nicht, wie vom Bundesrat vorgesehen, im Verhältnis 60 zu 40 tragen sollen. Das Gesetz soll aber keine Anwendung finden, wenn die Parteien bereits eine Lösung gefunden haben oder wenn der vereinbarte Mietzins stillschweigend bezahlt worden ist. Die Kommission hält daran fest, dass wirtschaftliche Notlagen, die durch das Gesetz verursacht werden könnten, vom Bund entschädigt werden sollten und möchte diese Entschädigungen nicht nur für die Vermieter- und Verpächter-, sondern auch für die Mietparteien vorsehen. (TI)