Heute im TI: Verwirrung um die Sonntagsverkäufe

Die Kantone dürfen pro Jahr vier bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe bestimmen. Reisebüros sind davon aber ausgeschlossen.

Im Dezember haben die Sonntagsverkäufe dank Weihnachten Hochkonjunktur und sind in vielen Kantonen quasi Tradition. Laut Arbeitsgesetz können die Kantone im Jahr vier bewilligungsfreie Sonntage bestimmen. Ein Satz im Schreiben vom Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Basel-Stadt sorgt jedoch für Verwirrung: «Reisebüros sind keine Verkaufslokale im Sinne des Arbeitsgesetzes». Was heisst dies nun für die Reisebüros in der Schweiz? TI hat bei den grossen TOs nachgefragt, wie sie das Thema Sonntagsverkäufe behandeln und ob sich diese überhaupt lohnen.

Weitere Themen der aktuellen Ausgabe: 

  • Unruhen in Katalonien: Was heisst das für den Tourismus?
  • Hotelplan Suisse lanciert den Sommer – und die neue Produktelinie «Powder Finder»
  • Alles rund um die SRV-GV in Tel Aviv
  • Wie kommt die neue Margen-Versicherung der Europäischen Reiseversicherung in der Branche an?
  • St. Helena: die wenig bekannte Insel der Verbannten rückt näher
  • Die ungewöhnliche Familiensaga der Ananas-Könige wie die Familie Dähler zum Touroperating in Costa Rica kamen
  • Malaysias Tourismus-Minister im Interview

Heute im TRAVEL INSIDE français:

  • Diskussionen um SRV-Solidaritätsbeitrag in der Romandie
  • André Schneider, Generaldirektor des Flughafen Genfs, im Gespräch
  • VT Vacances stärkt den B2C-Kanal und erhält ein neues Erscheinungsbild

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