Kanada: Neue Passagierrechte in Kraft getreten

Die neuen Regulierungen schützen Flugpassagiere bei Verspätungen und Gepäckverlust.
Kanada Flagge

Die kanadische Regierung hat am 15. Juli die erste einer zweiteiligen Serie von verschärften Passagierrechten eingeführt. Die neuen Regeln bestimmen insbesondere die Rechte und Entschädigungen bei langen Verspätungen, bei verweigerten Boardings oder verlorenem und beschädigtem Gepäck. Ein verlorener Koffer etwa wird mit bis zu rund CHF 1600 entschädigt, Verspätungen mit rund CHF 650 bis CHF 1600.

Neu sind die Beträge, mit welcher eine Airline ihre Passagiere im Falle einer selbstverschuldeten Verspätung entschädigen muss, gesetzlich vorgegeben. Auch wird einheitlich geregelt, welche Pflichten eine Fluggesellschaft gegenüber einem Passagier im Falle einer Verspätung hat, unabhängig davon, ob «aussergewöhnliche Umstände» vorliegen.

Dafür muss eine Airline bei Flugverspätungen sorgen

Besonderes Augenmerk liegt auf den Fällen von Verspätungen, wo die Passagiere das Flugzeug bereits bestiegen haben, die Türen geschlossen sind und das Flugzeug bereits startbereit auf dem Tarmac steht. Hier halten die «Passenger Protection Rules» fest, dass

  • das Flugzeug über genügende Belüftung verfügen muss
  • Klima und Temperatur innerhalb des Flugzeugs geregelt sein müssen
  • alle Passagiere Zugang zu einer Toilette haben
  • die Passagiere kostenlos mit der Aussenwelt kommunizieren können, wo möglich
  • die Passagiere mit Essen und Getränken versorgt werden

Zudem muss ein Flugzeug im Falle einer Verspätung von über drei Stunden auf dem Boden ans Gate zurückkehren und die Passagieren austeigen lassen – es sei denn, der Abflug sei innert 45 Minuten nach diesem Drei-Stunden-Limit angesetzt.

Wo gelten die neuen Bestimmungen aus Kanada?

Die neuen kanadischen «Passenger Protection Rules» gelten für alle Flüge innerhalb Kanadas sowie für Flüge von und nach Kanada, inklusive Anschluss-Flüge. Aus der Schweiz fliegt beispielsweise Edelweiss die Städte Calgary und Vancouver an, während die Swiss von Zürich aus direkt nach Montréal fliegt.

Die neuen kanadischen Bestimmungen orientieren sich dabei stark am Vorbild der aktuellen «Passenger Protection Rules» der USA, die bereits 2011 in Kraft getreten waren. Die genaue Höhe der Entschädigungen ist der offiziellen Webseite der Kanadischen Reisebehörde (CTA) zu entnehmen. (TI)