Rückreise-Quarantänepflicht gilt auch bei negativem Corona-Test

Wegen der Inkubationszeit dauert die Isolation immer zehn Tage.
©iStock.com/Irina Velichkina

Wer aus einem Corona-Risikoland in die Schweiz einreist, muss in Quarantäne – auch wenn die Person einen negativen Coronavirus-Test vorweisen kann. Denn ein negatives Testergebnis schliesse eine Infektion nicht aus, präzisiert das BAG auf seiner Website. Nach der Ansteckung dauere es mindestens fünf Tage, bis sich das Virus so verbreitet habe, dass es in einem Halsabstrich nachgewiesen werden könne, teilte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Weiter ergänzte das BAG seine Einreisebestimmungen mit dem Hinweis, dass die zehntägige Quarantänepflicht durch einen negativen Test auch nicht verkürzt werden könne. Diese gilt seit dem 6. Juli für Personen, die aus einem Land mit erhöhtem Infektionsrisiko in die Schweiz einreisen. Derzeit stehen 42 Länder auf der Rückreise-Quarantäneliste, weitere könnten bald folgen, darunter Spanien, wo die Covid-19-Fallzahlen stark steigen.

Wer sich innerhalb von zwei Tagen nach der Rückkehr nicht bei den kantonalen Behörden meldet oder sich der Quarantäne entzieht, kann mit einer Busse von bis zu CHF 10’000 Franken bestraft werden. Die Kantone kontrollieren die Einhaltung der Massnahmen nach eigenen Angaben mit Stichproben. Sie sollen laut dem BAG schneller mit Daten über Rückreisen versorgt werden, um mehr Stichproben machen zu können. (TI)