SRV-Fachvorstand empfiehlt Thai Airways nicht aktiv zu verkaufen

Christian Kiser, SRV-Fachvorstand Flug, betrachtet das Rückerstattungsmodell von Thai Airways als ‘no go’.
Christian Kiser, Director Flight Management, Hotelplan Group. ©Hotelplan Group

Als Director Flight Management Hotelplan war Christian Kiser bei der Verhandlung bezüglich des Konkursverfahrens im Bezirksgericht Zürich dabei.

Die Rückerstattungsguthaben der Schweizer IATA-Agenturen gegenüber Thai Airways wurden als Forderung Klasse 9 eingestuft. Diese Forderungsklasse muss vom Schuldner beglichen werden.

TRAVEL INSIDE berichtete kürzlich darüber, dass Reisebüros, die die Thai Airways auf Rückerstattung von nicht benutzten Flugtickets, coronabedingt, betrieben haben, sich an die thailändische Konkursverwaltung wenden müssten.

Das Rückerstattungsmodell, welches Thai Airways seit Januar 2022 weltweit anwendet, sei je nach Sichtweise eine Gläubigerbevorzugung bzw. eine Gläubigerbenachteiligung.
Das Modell sieht vor, dass pro abgerechnetes Thai Airways Ticket 2,5% des Guthabens der Agentur erstattet werden.

Zudem wurden, basierend auf den Umsätzen von 2019, monatliche Umsatzziele vorgegeben. Wenn diese erreicht oder übertroffen werden, werden 40% dieser Umsätze zugunsten des Guthabens der Agentur erstattet, wenn sie nicht erreicht werden beträgt die Erstattung nur 20%.

Empfehlung Thai nicht zu verkaufen

Als Fachvorstand Flug des SRV empfiehlt Kiser Thai Airways nicht aktiv zu verkaufen, denn man wisse nicht, wie die Zukunft des Carriers aussieht. Hotelplan verkaufe Thai Airways nicht aktiv, sondern nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen eine Enthaftungserklärung der Kunden, bestätigt Kiser. (BRA)