Thomas Cook: Deutscher Staat soll fehlende Kundengelder bezahlen

Der Verband unabhängiger selbstständiger Reisebüros e.V. hat eine Petition eingereicht.

Die im neuen deutschen Reiserecht festgesetzten EUR 110 Mio. Haftungssumme bei Veranstalterpleiten wird laut der Zurich Insurance im Fall des Aus von Thomas Cook wohl nicht ausreichen. Die Kunden dürften die Kosten für ihre nicht angetretene Reise kaum in vollem Umfang erstattet bekommen. Nun hat der Verband unabhängiger selbstständiger Reisebüros e.V. (VUSR) eine Petition beim zuständigen Ausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht, wie die «FVW» berichtet. Die Petition verlangt nicht weniger, als dass die fehlenden Kundengelder durch die Insolvenz von Thomas Cook sowie alle daraus resultierenden Schäden von Agenturen und Leistungsträgern, die nicht von der Versicherung übernommen werden, aus der Staatskasse bezahlt werden sollen. Jeder einzelne Reisende habe das gesetzliche Recht, sein Geld erstattet zu bekommen.

Die Regierung habe grob fahrlässig gehandelt, da sie die Richtlinie EU2015/2302 wie vom EU-Parlament und dem Rat vorgeschrieben, nicht korrekt umgesetzt habe, so die Begründung. Die Regierung sei verpflichtet, die fehlenden Gelder aus der Staatskasse zu bedienen, da sie wider besseren Wissens nicht reagiert habe, heisst es in der Meldung weiter. Gemäss «FVW» berichten Insider, dass hinter den Kulissen bereits Gespräche mit Politikern und wohl auch Versicherern geführt würden. Es werde offensichtlich auch über eine Fondlösung nachgedacht. (TI)