Wie gestern TRAVEL INSIDE online berichtete, haben vergangene Woche in Deutschland die ägyptischen Chartercarrier Air Cairo und Fly Egypt ihre Landeerlaubnis verloren. Sie waren für mehrere Reiseveranstalter an elf deutschen Flughäfen im Einsatz. Grund für den Entzug der Betriebserlaubnis in Deutschland waren Verstösse gegen die Catering-Richtlinien. Nach dem Absturz eines russischen Airbus im Oktober 2015 über der Sinai-Halbinsel hatte das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) verfügt, dass Fluggesellschaften in Ägypten Fracht, Post, Essen und Getränke nicht laden dürfen. Eine Ausnahme stellt dabei der Flughafen Kairo dar.
Die TI-Meldung, das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) prüfe für diese beiden Airlines ebenfalls ein Landeverbot in der Schweiz war nicht präzise und verwirrend. Das BAZL habe laut Sprecher Christian Schubert Kenntnis vom Entzug der Landeerlaubnis durch das LBA für die beiden oben genannte Airlines. Im Rahmen seiner Aufsichtsfunktion prüfe das BAZL permanent, ob Airlines die vorgegebenen Sicherheitsstandards einhalten. «In diesem Kontext von einem Landeverbot zu sprechen, ist nicht nur irreführend, sondern entspricht nicht den Tatsachen.» Zu sicherheitsrelevanten Aspekten einer Airline-Sicherheitsüberprüfung äussert sich das BAZL nicht im Detail.
Aktuell betreibt Air Cairo einmal wöchentlich die Strecken ab Zürich und Basel nach Hurghada, Fly Egypt operiert von Basel nach Luxor. DER Touristik, ITS Coop sowie der Ägypten-Spezialist ETI vertreiben in der Schweiz Flüge mit den beiden Airlines. (ET)