Der Rechtsstreit Germania versus Hotelplan geht in die nächste Runde

Nun muss das Bundesgericht entscheiden. Es geht um 85 Millionen Franken.
Germania Flug AG

Bekanntlich hat Hotelplan Suisse im Herbst 2015 Charterverträge mit der Germania Flug AG gekündigt. Darauf hin klagte die Fluggesellschaft den Veranstalter ein. Am 28. November 2017 wies das zuständige Handelsgericht Zürich die Klage zurück. Was die Airline damals schon in Betracht zog, wird nun Tatsache: Es geht in die nächste Runde, wie die Germania Flug AG am Freitag, 15. Dezember 2017 offiziell mitteilen lässt. Sie legt Beschwerde gegen das Urteil ein und zieht den Fall an das Schweizerische Bundesgericht weiter.

Im Kern des Rechtsstreits steht die Frage, ob Hotelplan den dreijährigen Chartervertrag mit Germania zu Recht bereits nach einem halben Jahr gekündigt hatte. Laut der Mitteilung der Airline hatte Hotelplan die Kündigung damit begründet, dass Germania weniger als 95% der Flüge des Sommerflugplans 2015 mit eigenen Flugzeugen geflogen sei. Germania machte geltend, dass die Kündigung unwirksam war, weil Hotelplan Flüge, die infolge Fehlens passender Slots nicht durchgeführt werden konnten, bei der Berechnung der 95%-Schwelle nicht mitzählen durfte (Slotvorbehalt). Nach Auffassung des Handelsgerichts war die Klage abzuweisen, da Germania «selbst unter der Annahme eines vereinbarten Slotvorbehalts nicht darzutun [vermocht habe], dass sie keine passenden Slots erhältlich machen konnte». In einer kurzen Eventualbegründung wird darauf hingewiesen, dass gar «kein Slotvorbehalt vereinbart» gewesen sei, so die Airline.

Germania teilt die Auffassung des Handelsgerichts nicht. Es handle sich zweifelsohne um einen komplexen Sachverhalt und eine umfangreiche Prozessakte. Doch bereits die Lektüre des auffallend kurzen Urteils zeige, dass zahlreiche von Germania vorgetragene Tatsachen und Argumente vom Handelsgericht nur unzureichend gewürdigt worden seien. Die dem Urteil zu Grunde liegenden Erwägungen gingen grossteils an den Vorbringen der Parteien vorbei. Das Urteil beruhe deshalb in wesentlichen Teilen auf zweifelhaften Prämissen. Germania lässt nun das Urteil des Handelsgerichts von der nächsthöheren Instanz überprüfen und vertraut darauf, dass das Bundesgericht den gesamten Prozessstoff in seine Betrachtung mit einbeziehen wird. (TI)