Thomas Cook: Insolvenzgelder reichen nicht aus

Geschädigte sollten ihre Ansprüche online anmelden.
© Thomas Cook

Kundengelder, die bei deutschen Veranstaltern von Thomas Cook einbezahlt wurden, sind von der Insolvenzversicherung bei weitem nicht gedeckt. Dies bestätigt Versicherer Zurich auf Anfrage von touristik aktuell: «Wir gehen schon jetzt davon aus, dass im vorliegenden Fall die Summe bei weitem nicht ausreichen wird».

Ansprüche sollten schnellstmöglich auf www.kaera-ag.de angemeldet werden. Dies gilt zurzeit nur für Kunden, deren Reise bereits abgesagt wurde oder die ihr Hotel oder den Transfer ein zweites Mal bezahlen müssen.

Maximalsumme deckt alle Vertragspartner ab

Gemäss dem Versicherer gilt für die bereits ausgegebenen Sicherungsscheine der Stichtag der Insolvenz, auch wenn die Reise erst im November oder später stattfinden sollte. Die Maximalsumme von EUR 110 Mio. deckt alle unter Vertrag stehenden Veranstalter ab. Konkret heisst das, dass die Kundengelder der als eigenständige GmbH organisierten Veranstalter Öger Tours und Bucher im gleichen Topf wie die Kundengelder von Neckermann Reisen, Thomas Cook Signature und Air Marin sowie die von Tour Vital sind. (TI)