LH Group: Gebühr für Refund-Anträge über BSPlink vereinheitlicht

Die neue Regelung wird am 1. Mai eingeführt.
© Lufthansa Group

Die Lufthansa Group inklusive Swiss standardisiert die Bearbeitungsgebühr für Erstattungsanträge über BSPlink (Refund Application) und führt diese ab 1. Mai 2021 weltweit ein. Grund für die Bearbeitungsgebühr sind die Kosten, die durch die manuelle Bearbeitung von Refund-Anträgen in den Lufthansa Group Refund Teams entstehen. 

Anders als in der Vergangenheit wird die Bearbeitungsgebühr von CHF 40 pro Ticket nur für alle freiwilligen Rückerstattungen erhoben, die über BSPlink (Refund Application) eingereicht werden, anstatt sie selbst über das GDS zu bearbeiten. Die Gebühr wird über eine ADM abgerechnet. 

In den folgenden Fällen wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben: 

  • Für Erstattungen auf unfreiwilliger Basis (unfreiwillige Refunds) 
  • Für abgelaufene Tickets, die älter als ein Jahr ab Ausstellungsdatum sind  
  • Für von der Fluggesellschaft neu ausgestellte Tickets, die von der Fluggesellschaft ausgestellte Restwert-EMDs enthalten  
  • Für Erstattungen auf abgelaufene Kreditkarten 
  • Für Tickets, die mit gemischten Zahlungsformen ausgestellt oder neu ausgestellt wurden  
  • Im Todesfall, bei Ablehnung des Visums und in allen Fällen, in denen das Reisebüro eine Bescheinigung vorlegen muss  
  • Für EMD-Erstattungen 
  • Für Tickets, die über NDC neu ausgestellt wurden 
  • In einigen Sonderfällen, in denen Sie die Erstattung nicht selbst über das GDS/NDC abwickeln können

Den Grund für die Befreiung kann als «Bemerkung» im Erstattungsantrag vermerkt werden. (TI)