LH Group: Neue Policy für Flugplanänderungen

Für die Bearbeitung von Flugplanänderungen und Flugunregelmässigkeiten ändern die Richtlinien.
© Lufthansa Group

Gute Nachrichten für die Reiseprofis hinter den Countern: Austrian Airlines, Lufthansa und Swiss vereinfachen die Regeln für die Bearbeitung von langfristigen Flugplanänderungen und kurzfristigen Flugunregelmässigkeiten, die nun auch für Brussels Airlines gelten.

Die neue Richtlinie «Lufthansa Group Schedule Change/Irregularity Policy for Travel Agents» (SKCHG/INVOL Policy) wird ab dem 1. September 2021 in Kraft treten. Bis dahin gelten die bisherigen Richtlinien weiter.

Das sind die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

  • Die Regelung gilt für alle Tickets, unabhängig davon, welche der im Ticket enthaltenen Fluggesellschaften von einer Flugplanänderung oder Flugunregelmässigkeit betroffen ist.
  • Erstattungen und Neuausstellungen nach Flugannullierungen anderer Fluggesellschaften kann das Reisebüro künftig mit einem Standard-Waiver-Code selbst vornehmen
  • Bei langfristigen Flugplanänderungen und kurzfristigen Flugunregelmässigkeiten stehen drei Umbuchungsmöglichkeiten zur Verfügung, die in der Regel ohne Waiver abgewickelt werden können
  • Erstattungen auf unfreiwilliger Basis für UN oder UN/TK sind auch bei einer Änderung der Abflug- und/oder Ankunftszeit von genau zwei Stunden möglich

Ein Live Webcast in Deutsch und Englisch am 31. August 2021 soll noch offene Fragen klären. (TI)