LH-Group passt Kreditkartengebühren an – ausser in der Schweiz

In anderen europäischen Ländern wird die Lufthansa Gruppe ab 6. November unterschiedlich hohe Kreditkartengebühren verlangen.

Über die Plattform Lufthansaexperts.com teilt der Kranich-Verbund seinen Partnern mit, dass die Gruppe zukünftig unterschiedlich hohe Kreditkartengebühren verlangen wird. Per 6. November wird ein differenziertes Berechnungsmodell für die sogenannte Optional Payment Charge (OPC) eingeführt.

EU-Richtlinie führt zu neuem Berechnungsmodell
Denn: Seit Anfang Jahr gilt die neue Zahlungsdienst-Richtlinie (PSD II) der EU. Die sieht vor, dass für über Privatkonten abgerechnete Kreditkarten von Anbietern wie Mastercard und Visa (sogenannte regulierte Anbieter) keine Gebühren mehr durch Dienstleister erhoben werden dürfen. Nicht unter diese Gebührenbefreiung fallen sowohl Firmenkreditkarten, wie auch die sogenannten unregulierten Karten (z.B. American Express). Die technische Umsetzung war jedoch dermassen anspruchsvoll, dass die LH-Group zunächst auf solch ein differenziertes Berechnungsmodell über die eigenen Vertriebswege verzichtete, schreibt die deutsche «FVW».

Sorry, Schweiz – du nicht
Dies gilt für sämtliche Tickets von Lufthansa, Swiss und Brussels Airlines – ausser in der Schweiz. Als Nicht-EU-Land haben Reisende hierzulande nach wie vor eine einheitliche OPC auf alle Zahlungen mit Kreditkarte und Paypal zu berappen, egal, ob mit regulierten oder unregulierten Kreditkarten bezahlt wird. Während also in Deutschland, Finnland oder Polen bei einem Swiss-Ticket, das mit einer Visakarte bezahlt wird, keine Gebühren anfallen, zahlt der Schweizer Reisende die vollumfängliche OPC. Dies dürfte nicht nur Reisenden sauer aufstossen, schliesslich ist die Erhebung eines Zuschlags (Surcharge), der im Handel bei Kreditkartenzahlungen zur Anwendung kommt, gemäss den Richtlinien der Kreditkartenorganisationen Visa und Mastercard seit dem 1. August 2015 auch in der Schweiz nicht mehr zulässig. Dessen ungeachtet verlangt die Swiss nach wie vor einen Aufschlag von bis zu maximal CHF 30.

Austrian Airlines vorerst ausgenommen
Ebenfalls vorerst vom differenzierten Berechnungsmodell ausgenommen ist Austrian Airlines. Aufgrund von technischen Herausforderungen werde die differenzierte Berechnung hier erst zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt, so die Lufthansa Gruppe. (ES)