Nachwehen des Swissair-Groundings

Die Milliarden-Forderung des Sabena-Liquidators wird auch vom Zürcher Obergericht abgewiesen.
© Airliners.net/Michael McLaughlin

16 Jahre nach dem Swissair-Grounding ist die finanzielle Aufarbeitung der grössten Schweizer Firmenpleite immer noch nicht abgeschlossen: Das Zürcher Obergericht hat nun entschieden, dass die Liquidatoren der belgischen Fluggesellschaft Sabena auf viel Geld verzichten müssen. Die Belgier erhalten die geforderten CHF 2,38 Mia. nicht. Das berichtet «20 Minuten». Im Jahr 1995 stieg die Swissair bei der Sabena ein: Sie übernahm 49,5% der damals schon stark verschuldeten belgischen Fluggesellschaft. Der belgische Staat hielt 50,5% der Anteile. Seit dem Aus für das ganze SAirGroup-Konstrukt im Jahre 2001 wird das Geflecht aus anfangs 260 Einzelgesellschaften liquidiert. Gemäss Angaben von Swissair-Liquidator Karl Wüthrich wurden inzwischen Forderungen in der Höhe von CHF 15 bis 20 Mia. anerkannt, heisst es im Bericht weiter. Auf Sabena entfallen davon Forderungen im Umfang von CHF 382 Mio.

Die Sabena-Liquidatoren verlangten aus dem Nachlass der SAirGroup weitere CHF 2,38 Mia. Dieser Schaden sei der Sabena entstanden, weil die SAirGroup den gemeinsamen Vertrag, das Astoria-Agreement, nicht eingehalten habe. Darin ging es u.a. um den Kauf von neun Airbus-Maschinen, die von der SAirGroup hätten übernommen werden sollen. Die Sabena-Liquidatoren verlangten deshalb, mit dem Milliarden-Betrag in den Kollokationsplan aufgenommen zu werden. In diesem Plan werden alle Forderungen der Gläubiger aufgelistet und in drei Klassen eingeteilt. Die Gläubiger mit Forderungen in der ersten und zweiten Klasse, darunter sind etwa Arbeitnehmer, Pensionskassen und Sozialversicherungen, wurden bereits vollumfänglich ausbezahlt.

Was noch teilweise offen ist, sind Forderungen von Gläubigern der dritten Klasse, zu der Lieferanten, Obligationäre, Banken und Geschäftspartner zählen – dazu gehört auch die Sabena. Bereits das Zürcher Bezirksgericht lehnte es ab, die Forderung der Sabena-Liquidatoren zuzulassen. Nun entschied das Zürcher Obergericht genau gleich. Gemäss dem kürzlich publizierten Urteil werden nur CHF 28 Mio. als zusätzliche Forderung akzeptiert. Die Sabena-Liquidatoren erhalten laut «20 Minuten» zudem nicht die ganzen 28 Mio., sondern nur die Konkursdividende darauf. Diese beträgt aktuell 18,5%. Die Sabena werde das Urteil laut Wüthrich nicht an das Bundesgericht weiterziehen. (TI)