Tuifly verliert vor Gericht: Wilder Streik ist kein «aussergewöhnlicher Umstand»

Wenn es wegen «tarifrechtlich unerlaubter Arbeitsniederlegungen» zu Flugausfällen kommt, sind Airlines nicht automatisch von ihrer Entschädigungspflicht befreit.
Tuifly
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass ein wilder Streik keinen aussergewöhnlichen Umstand darstellt. Die Richter urteilten: Wenn es wegen tarifrechtlich unerlaubter Arbeitsniederlegungen zu Flugausfällen oder Verspätungen komme, sind Airlines nicht automatisch von ihrer Entschädigungspflicht befreit. Dies müsse von Fall zu Fall beurteilt werden.

Hintergrund des Urteils waren die kurzfristigen kollektiven Krankmeldungen der Mitarbeiter von Tuifly letzten Oktober, nachdem Umstrukturierungen im Konzern verkündet wurden. Aufgrund dieses wilden Streiks mussten mehr als 100 Flüge gestrichen werden, und rund 9700 Reisende waren von Flugannullationen und Verspätungen betroffen. Darauf klagten die Betroffenen auf Ausgleichszahlungen. Der EU-Richter begründeten nun ihr Urteil damit, dass der Konzern überraschende Umstrukturierungen angekündigt habe, was zur normalen Betriebstätigkeit gehöre. Konflikte mit den Mitarbeitern seien deshalb nicht ungewöhnlich.

Airlines könnten lediglich unter zwei Bedingungen von der Erstattungspflicht befreit werden: wenn das Ereignis, das zu Einschränkungen führt, nicht Teil der normalen Betriebstätigkeit ist, und wenn es von der Airline nicht beherrschbar ist. Das Urteil des EuGH könnte nun auch für andere Airlines Auswirkungen haben. Betroffene können Ausgleichszahlungen von bis zu EUR 600 bei der Fluggesellschaft anfordern. (ES)