Holidaycheck siegt vor Gericht

Das Portal muss eine Bewertung nicht löschen, bloss weil der Hotelier dies verlangt.
holidaycheck screenshot

Die blosse Behauptung eines Hoteliers, eine Bewertung enthalte Unwahrheiten, verpflichtet Holidaycheck nicht zu weiteren Prüfungen und reicht nicht aus, um eine Löschung zu fordern. Dieses Urteil hat das Oberlandesgericht Hamburg gefällt.

Eine Hotel- und Hostel-Kette hatte gegen das Portal geklagt und die Löschung eines angeblich unwahren Bewertungsinhalts verlangt. Details zum vermeintlich falschen Inhalt wollte die Hotelkette nicht ausführen – es sei an Holidaycheck, die Wahrheit der Inhalte zu beweisen. Nach einem mehrjährigen Verfahrensgang wurde diese Klage nun in vollem Umfang abgewiesen. Sofern zumutbar, sei ein Hotelbetreiber verpflichtet, den angeblich falschen Inhalt zu konkretisieren und darzulegen, wie sich die Sachlage aus seiner Sicht verhält. Erst dann liege es an Holidaycheck, einen Prüfprozess einzuleiten und auch eine Stellungnahme des Hotelgastes einzuholen.

«Das ist ein weiterer wichtiger Meilenstein für Transparenz und authentische Urlauberbewertungen, für die Holidaycheck sich seit Jahren einsetzt», so Georg Ziegler, Content-Chef des Portals, «Die Grundsätze des Urteils sind auch auf alle anderen Bewertungsportale übertragbar.»

Das Urteil bedeute keineswegs, dass Hotelinhaber Urlauberbehauptungen schutzlos ausgeliefert sind: Können sie schlüssig begründen, warum sie eine Tatsachenbehauptung für nachweislich unwahr halten, startet Holidaycheck einen Prüfprozess. Bis zur vollständigen Klärung des Sachverhalts wird die beanstandete Tatsachenbehauptung offline genommen.