UK will Airlines stärker in die Pflicht nehmen

Rückerstattung soll es schon nach einer Stunde Verspätung geben.
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Die britische Regierung plant die Einführung neuer Entschädigungsregeln für Verspätungen bei Inlandsflügen. Gemäss diesen hätten die Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung, die sich nach der Dauer der Verspätung richtet und die Höhe der Entschädigung auch an den Ticketpreis gekoppelt wäre.

Derzeit richtet sich die Entschädigung nach der EU-Vorschrift EU261, die bei einer Flugverspätung von mindestens drei Stunden gilt. Betroffene Reisenden haben demnach bei Flügen von bis zu 1500 Kilometern Länge Anspruch auf bis zu GBP 220.

Die britische Regierung schlägt vor, dieses System für Inlandsflüge zu ändern.Bei einer Verspätung von ein bis zwei Stunden sollen Passagiere 25% des Ticketpreises, bei einer Verspätung von zwei bis drei Stunden 50% und bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden 100% des Ticketpreises zurückerstattet erhalten.

Ein ähnliches Entschädigungsmodell gilt im Vereingten Königreich bereits für Bahn- und Fährpassagiere. «Die Menschen verdienen einen Service, bei dem die Passagiere an erster Stelle stehen, wenn etwas schief läuft, deshalb habe ich Vorschläge vorgelegt, die darauf abzielen, den Verbraucherschutz und die Rechte der Fluggesellschaften zu stärken», erklärte Verkehrsminister Grant Shapps. «Wir machen das Beste aus unserer Brexit-Dividende mit unseren neuen Freiheiten ausserhalb der EU.»

Die Regierung prüft auch, ob alle Fluggesellschaften gezwungen werden sollen, sich dem System der alternativen Streitbeilegung (ADR) anzuschliessen, das es Verbrauchern ermöglicht, Streitigkeiten mit Fluggesellschaften zu eskalieren, ohne vor Gericht gehen zu müssen. Derzeit ist die Teilnahme an diesem System für die Fluggesellschaften freiwillig.

Eine weitere Änderung könnte darin bestehen, dass die britische Regulierungsbehörde für den Luftverkehr, die Civil Aviation Authority (CAA), neue Befugnisse zur Durchsetzung von Verbraucherschutzgesetzen und zur direkten Verhängung von Geldbussen gegen Fluggesellschaften bei Verstößen gegen diese Vorschriften erhält.

Diese Vorschläge werden nun einem Konsultationsverfahren unterzogen, bevor die Regierung entscheidet, ob sie umgesetzt werden. Im Rahmen der Konsultation werden auch mögliche neue Vorschriften geprüft, die die Fluggesellschaften verpflichten, Rollstuhlfahrer und Personen mit eingeschränkter Mobilität für alle Schäden zu entschädigen, die an ihren Rollstühlen oder Scootern auf britischen Inlandsflügen entstehen.

(Business Traveltip)

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