ZRH-Pistenverlängerung: Ja oder Nein?

In einem Monat stimmt das Zürcher Stimmvolk über die Pistenverlängerungen am Flughafen Zürich ab. Der Airport informiert über die Gründe für das Sicherheitsprojekt.
Die Pisten 32 und 28 sollen um 400, respekt. 280 Meter verlängert werden. ©Flughafen Zürich

Es ist ein heiss diskutiertes Thema und die Ansichten sind kontrovers. Doch was genau sind die Hintergründe zum erstmaligen Eingriff nach rund 50 Jahren am Pistensystem?

Um die Sicherheitsmarge im Flugbetrieb zu erhöhen, sollen zwei der drei Pisten um 400 bzw. 280 Meter verlängert werden. Die Pistenverlängerungen reduzieren die Komplexität des Flughafens Zürich, der mit seinen gekreuzten Pisten im weltweiten Vergleich zu den anspruchsvollsten gehört.

Optimierung der Sicherheit

Aufgrund eines Beinahe-Unfalls mit zwei startenden Flugzeugen auf den sich kreuzenden Pisten im Jahr 2011 resultierte eine umfassende Sicherheitsprüfung des Bundes. Der Bericht «Sicherheitsüberprüfung Flughafen Zürich (SÜFZ)» nennt 30 Massnahmen zur Verbesserung und Optimierung der Sicherheit am Flughafen Zürich.

Zwei davon sind die Verlängerungen der Pisten 28 und 32. Entsprechend hat der Bundesrat im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) einen Auftrag an die Flughafen Zürich AG formuliert. Gemäss Flughafengesetz unterstehen Änderungen an Lage und Länge der Pisten der politischen Zustimmung im Kanton Zürich, weshalb am 3. März darüber abgestimmt wird.  

Mit den angepassten Pisten können ungeplante Pistenwechsel und sicherheitsrelevante Kreuzungen am Boden und in der Luft massgeblich reduziert werden. Zudem wird der Bremsweg auf der Landepiste länger. Das reduziert Risiken bei Overruns (Überschiessen der Piste) oder bei einem Startabbruch.  

Dank der verlängerten Piste kann am Abend auch bei anspruchsvolleren Wetterbedingungen auf der Piste 28 gelandet werden. Dank der Verlängerung der Piste 32 können vermehrt auch die schweren Langstreckenflugzeuge auf dieser Piste starten. Somit entsteht ein kreuzungsfreier Betrieb auch am späten Abend.

Erhöhte betriebliche Stabilität  

Die erhöhte betriebliche Stabilität kommt ausschliesslich der Verspätungsreduktion zugute und führt zu keinem Kapazitätsaufbau. Denn zwischen Pistenlänge und Kapazität bestehe kein Zusammenhang. Auf einer Piste darf sich immer nur ein Flugzeug befinden, unabhängig von deren Länge.

Dank der Verlängerung der Piste 32 verkürzt sich die Rollzeit der Langstreckenflugzeuge abends um bis zu 10 Minuten. Die Folge ist ein durchschnittlich früherer Betriebsschluss, also mehr Nachtruhe. Davon profitiert die ganze Bevölkerung in allen Himmelsrichtungen.  

Die Sicherheit des Flugbetriebs hat für die Flughafen Zürich AG oberste Priorität. Bereits heute gibt der Flughafen für Sicherheit jährlich rund 100 Millionen Franken aus. Die Kosten für die Verlängerungen der Pisten 28 und 32 betragen einmalig 250 Millionen Franken und werden ausschliesslich von der Flughafen Zürich AG getragen.  

Die Pistenverlängerungen sind eine Anforderung des Bundes, um die Sicherheitsmarge am Flughafen Zürich zu erhöhen. Es gibt keine alternative Massnahme im Flugbetrieb, die dieselben Verbesserungen punkto Sicherheit und Reduktion von Verspätungen mit sich bringt. Das Stimmvolk des Kantons Zürich befindet am 3. März darüber, ob die Flughafen Zürich AG beim Bund ein offizielles Plangenehmigungsgesuch einreichen darf. (TI)