MSC Cruises ändert Stornofristen

Für Neukunden ist bis drei Wochen vor Abreise nur noch eine Anzahlung in der Höhe von 50 Franken fällig.

MSC Cruises passt in der aktuellen Situation die Anzahlungs-/Stornobedingungen an, um den Kunden mehr Flexibilität zu bieten. Bei Neukunden und Abfahrten im Mittelmeerraum und Nordeuropa im Reisezeitraum März, April, Mai und Juni 2020 gilt neu eine reduzierte Anzahlungs-/Stornogebühr von CHF 50 pro Person bis 22 Tage vor dem Abreisedatum. Danach gelten die Anzahlungs-/Stornobedingungen gemäss AGB’s. Für alle weiteren Abreisen im Sommer 2020 ab Juli gelten die neu reduzierte Anzahlungs-/ Stornogebühr von CHF 50 pro Person bis 60 Tage vor dem Abreisedatum. Danach gelten die Anzahlungs-/Stornobedingungen gemäss AGB’s.

Neu bis 22 Tage 20% des Reisepreises

Auch für bereits getätigte Buchungen verlängert MSC die Stornofristen, und zwar auf Abreisen im März, April, Mai und Juni 2020 im Mittelmeer und Nordeuropa. Bisher waren dies 60 Tage vor der Abreise, neu sind bis 22 Tage vor Abreise 20% des Reisepreises (30% bei Promotionen), fällig. Ab 21 Tage vorher gelten die Stornobedingungen gemäss AGB’s.

Spezielle Bedingungen für Mittelmeerkreuzfahrten im März 2020

Mittelmeerkreuzfahrten mit Abfahrtsdatum im März 2020 können ausnahmsweise den Aufenthalt auf eine Abfahrt innerhalb der nächsten 12 Monate umbuchen. Es gelten die folgenden Bedingungen:
o Die neue Abfahrt muss einen gleichwertigen Preis aufweisen, unabhängig von Dauer und Kategorie.
o Wenn der neue Preis höher ist als der ursprüngliche, wird die Differenz in Rechnung gestellt.
o Ist der neue Preis niedriger wird die Differenz nicht zurückerstattet.

Alle oben genannten Bedingungen sind bei Neu-/Umbuchungen sowie Stornierungen bis zum 31.03.2020 gültig. Auch in Bezug auf die MSC Meraviglia, die durch die Karibik irrte, zeigt sich MSC Cruises kulant: Die ca. 4600 Pax erhalten den Reisepreis komplett zurück. (TI)