Hilfe für Selbständige: Jetzt wird um Details gefeilscht

Nun ist nochmals der Ständerat dran.

Im Grundsatz ist klar: Corona-geplagte Selbstständige und Angestellte in arbeitgeberähnlicher Stellung sollen auch nach Ablauf der Notverordnungen finanziell unterstützt werden. Das Parlament hat den Erwerbsersatz so beschlossen und damit eine wichtige Forderung der Reisebranche erfüllt. Damit ist es allerdings noch nicht getan: Nun feilschen National- und Ständerat noch um die Details der Finanzhilfen.

Der Nationalrat will im Gesetz zusätzlich den Passus verankern, dass der Bundesrat Massnahmen zur Abfederung von Schwelleneffekten treffen soll. Es dürfe nicht sein, dass Selbstständige mit Einbussen von 59% auf der Strecke bleiben, während solche mit Einbussen von 60% von Finanzhilfen profitieren könnten, lautete der Tenor.

Das Parlament verzichtet auf eine Einkommensgrenze und einen Maximalbetrag. Der Bundesrat soll in der Verordnung über die Höhe und die Bemessung der Entschädigung entscheiden. Entschädigungen sollen auf der Grundlage des selbst deklarierten Erwerbsausfalls ausgerichtet werden. Die Regelung soll nahtlos die am Mittwoch  (16.9.) ausgelaufene Notverordnung ablösen und bis Ende Juni 2021 gelten.

Weniger konkret als der Ständerat will der Nationalrat die Härtefälle für Unternehmen der Event-, Reise- und Tourismusbranche und für Schausteller definieren. Hier geht es um Finanzhilfen zur Deckung von Betriebskosten. Stillschweigend stimmte der Nationalrat dem offen formulierten Kriterium zu, wonach sich ein Härtefall nach den Kriterien der Umsatzeinbusse und des Insolvenzrisikos bemessen soll.

Anspruchsberechtigt sollen Unternehmen sein, die vor der Krise profitabel oder überlebensfähig waren und nicht bereits andere Finanzhilfen des Bundes erhalten haben. Ausgenommen sind Kurzarbeits- und Erwerbsausfallentschädigungen sowie Covid-Bürgschaftskredite. Möglich sind auch À-fonds-perdu-Beiträge.

Das Covid-19-Gesetz geht nun noch einmal in den Ständerat. Bestehen nach der dritten Beratung noch Differenzen, befasst sich die Einigungskonferenz damit. Nächste Woche folgt dann die Schlussabstimmung. (TI)