Kartellamt hilft dem Condor gegen den Kranich

Die Lufthansa darf das Interlining-Abkommen nicht künden.
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Jetzt hat auch das deutsche Kartellamt beim Interlining-Streit zwischen Condor und der Lufthansa eingegriffen und dem Ferienflieger Recht gegeben. Die Kündigung des Abkommens stelle einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung von Lufthansa dar.

Die Airline dürfe das Interlining-Abkommen mit Condor deshalb nicht einfach so aufkünden, schreibt «fvw.de». Condor, so das Amt, sei auf die Zubringerflüge der Lufthansa angewiesen, die einen Viertel ihrer Passagiere auf der Langstrecke zuführen.

Zuvor schon hatte die EU-Kommission der Lufthansa gedroht, Staatshilfe in Milliardenhöhe zu blockieren, wenn diese ihre monopolähnliche Stellung gegenüber Condor ausnütze. Lufthansa hatte darauf eingelenkt und die Kündigung des Interlining-Abkommens vorläufig aufgeschoben, ohne sie ganz zurückzunehmen.

Lufthansa will selber wegen der grossen coronabedingten Einbrüche bei den Geschäftsreisen vermehrt im Freizeitsektor Geld verdienen. Die Kündigung der Zubringerflüge auf den 31. Mai 2021 sollte auch die Swiss betreffen. Dagegen ist auch noch eine Klage beim Europäischen Gerichtshof hängig. (TI)