SRV will Pauschalreisegesetz der EU nicht übernehmen

Bundesgesetz über Pauschalreisen: Das ist der Stand der Dinge.
Die EU will Pauschalreiserichtlinie überarbeiten.

Beim Vorschlag der EU-Kommission zur geplanten Revision der EU-Pauschalreise-Richtlinie existieren bekanntlich Befürchtungen, dass die regulatorischen Auflagen und Vorschriften der Revision zulasten der Reisebüros ausfallen könnten.

Dabei stelle sich die Frage, ob die Schweiz das neue Regelwerk adaptieren oder eine eigene Lösung erarbeiten soll. Für den SRV bedeute dies, dass fundierte Abklärungen in Bundesbern über den Stand des Bundesgesetzes über Pauschalreisen gemacht werden müssen, wie der Verband seinen Mitgliedern mitteilt.

Nicht zielführend für die Schweizer Outgoing-Branche

Gleichzeitig müsse evaluiert werden, wie sich die Schweiz zur Revision der EU-Pauschalreise-Richtlinie stellt. «Denn wir sind entschieden der Meinung, dass der ‘EU-Weg’ nicht der zielführende für die Schweizer Outgoing-Branche ist», schreibt der SRV.

Eine entsprechende Anfrage an Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider wurde schon im vergangenen Jahr verschickt. Die Bundesrätin bestätigte in ihrer Antwort, dass die Arbeiten am Bundesgesetz über Pauschalreisen aus diversen Gründen vorläufig sistiert seien.

Die Bundesrätin bezog gegenüber der Anfrage wie folgt Stellung: «Sobald die Rechtsentwicklung in der EU abgeschätzt werden kann, muss eine Neubeurteilung vorgenommen werden. Hinsichtlich einer Übernahme der geänderten EU-Regelungen stehen dabei alle Optionen offen: Der Schweizer Gesetzgeber entscheidet autonom und kann die neuen EU-Regeln entweder ganz, teilweise, in abgeänderter Form oder auch gar nicht übernehmen.»

Reiserecht unter Einbezug der Branche

Elisabeth Baume-Schneider erachtete es zudem als selbstverständlich, dass die weiteren Arbeiten im Reiserecht «nur unter Einbezug der Branche in geeigneter Form, zum Beispiel mit erneuter Durchführung eines runden Tisches» weitergeführt werden sollen.

Genau dies ist für den SRV essenziell: «Wir wollen mit einbezogen werden, um einzelne Punkte mitzugestalten und Themen einzubringen, sodass sich die Ausarbeitung des Bundesgesetzes nicht negativ für die Reisebranche auswirken wird.»

Seit Januar ist der neu gewählte Bundesrat Beat Jans Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements. Nun habe der SRV mit dem EJPD Kontakt aufgenommen und ein persönliches Treffen mit Bundesrat Beat Jans angefragt.

Primär ginge es in diesem ersten Gespräch darum, dass der SRV in der Politik weiter präsent ist. Man wolle damit die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit signalisieren – und somit zu verhindern, dass das EU-Gesetz 1:1 übernommen werde. «Anschliessend gilt es, die politischen Entscheidungsträger im Parlament für unser Anliegen zu sensibilisieren. Noch ist die Antwort des Justizministeriums ausstehend.» (TI)