Thomas Cook-Insolvenz: Doppelt hält besser

Geschädigte Reisebüros sollen ihre Forderungen im laufenden Insolvenzverfahren geltend machen.
© Thomas Cook

Die meisten durch die Thomas-Cook-Insolvenz geschädigten Reisebüros werden ihren Fall inzwischen bei der Karea gemeldet haben. Der Schweizer Reise-Verband (SRV) rät zudem, die Forderungen zusätzlich im laufenden Insolvenzverfahren geltend zu machen, da Sicherung und Insolvenz zwei getrennte Vorgänge seien. Werkzeug dafür ist die sogenannte Insolvenztabelle der Kanzlei Hermann Wienberg Wilhlem (HWW). Wie das genau geht, wird in Kurzvideos auf dem Youtube-Kanal Kanzlei erklärt.

Dies gilt für alle Gläubiger, neben Reisebüros auch für Arbeitnehmer der insolventen Veranstalter, Dienstleister, Leistungsträger wie zum Beispiel Hoteliers und Individualbucher ohne Reisesicherungsschein. Es muss mit einer langen Bearbeitungszeit gerechnet werden.

Ausgleich weiterhin beabsichtigt

Die deutsche Bundesregierung beabsichtigt auch weiterhin, den Schaden der Thomas Cook Kunden – also die Differenz zwischen ausstehenden Betrags und dem, was Reisebüros von der Zurich Versicherung und dem Insolvenzverwalter zurückerhalten werden – auszugleichen. Das weitere Vorgehen stehe aber noch nicht fest, schreibt der SRV. (TI)